Denn davon profitieren könnte der gefallene FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache - für den Baron zuletzt offen Sympathien gezeigt hatte. Strache könnte dann in das Wiener Stadtparlament einziehen.

Vorerst schied Baron aber nur aus der Freiheitlichen Wiener Wirtschaft aus. Er hat nun keine Funktion mehr in dieser Vorfeldorganisation der Wiener FPÖ, teilte er im Abgang mit. Die FPÖ hatte ihm bereits die Zustellbevollmächtigung für die Wirtschaftskammerwahl im kommenden Jahr entzogen. Damit kann er nicht mehr die blaue Liste einbringen.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat sich unterdessen am Montag zu seinem möglichen Parteiausschluss zu Wort gemeldet. Er sei bisher nicht vom Parteischiedsgericht eingeladen worden, sagte er "Österreich". Dieses sei ohnehin nicht zuständig, ausschließen muss ihn seiner Meinung nach der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp.

"Die Zuständigkeit liegt eindeutig bei meinem von mir vorgeschlagenen Nachfolger und geschäftsführenden Landesobmann Nepp und dem FPÖ-Wien-Vorstand. Dann kann ein Schiedsgericht zwecks möglicher Berufung von mir angerufen werden", behauptet Strache. Die Wiener Partei bestreitet das. Das Schiedsgericht dürfe nicht als "Beratungsgremium missbraucht" werden. Die Parteibasis solle über sein Schicksal entscheidet, fordert Strache.

Auf die Frage, ob er im Fall eines Ausschlusses eine eigene Partei gründen würde, antwortete Strache: Er habe der Wiener FPÖ-Spitze ein Angebot für einen gemeinsam möglichen Weg gemacht. "Landesobmann Nepp muss jetzt entscheiden, will er gemeinsam in Wien eine erfolgreiche FPÖ-Zukunft oder nicht. In einer Demokratie hat der Bürger als Wähler bekanntlich immer recht."

Der Wiener Landesparteisekretär Michael Stumpf bestreitet, dass das Schiedsgericht in der Frage des Parteiausschlusses nicht zuständig sei. Das Parteigericht könne gemäß der Parteistatuten von jedem ordentlichen Mitglied angerufen werden, um die Person betreffende Vorwürfe zu prüfen. "Es ist verwunderlich, dass der ehemalige Obmann die klar definierten Parteistatuten bewusst falsch interpretiert", meinte Stumpf.

Auch dass Strache nicht vor das Gremium geladen worden sei, stimme so nicht. Nach zwei Zustellversuchen durch einen Botendienst sei die Einladung für eine Aussage vor dem Parteigericht eingeschrieben übermittelt worden. "Falls Heinz-Christian Strache einer Aussage als Beschuldigter nicht nachkommen möchte, soll er dies dem Vorsitzenden mitteilen, da dies das Verfahren beschleunigen würde", erklärte Stumpf. Die Wiener FPÖ toleriere "etwaige Verzögerungsversuche" nicht.