In der Affäre rund um die Bestellung des Kärntner Bildungsdirektors und die von der Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt festgestellten Gesetzesverletzungen übt der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Mag. Gernot Darmann heute scharfe Kritik an SPÖ-Landeshauptmann und Bildungsreferenten Peter Kaiser. „Welchen Wert haben Gesetze für Kaiser und die SPÖ noch?

Die Gleichbehandlungskommission des Bundes hat klar festgestellt, dass bei der Bestellung des Kärntner Bildungsdirektors § 11 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes verletzt wurde! Und was macht Kaiser? Er nimmt das nach eigenen Worten "zur Kenntnis". Aber auch ein SPÖ-Landeshauptmann steht nicht über dem Gesetz!“, betont Darmann.

„Bei jedem Landeshauptmann und Bildungsreferenten einer anderen Partei wäre bei so einem Vorgehen laut öffentlicher Meinung die Demokratie in Gefahr und der Weltuntergang nahe. Ein Rücktritt wäre unvermeidlich“, so der FPÖ-Chef. Bei Peter Kaiser hingegen scheine Postenschacher mittlerweile zur täglichen Routine geworden zu sein. „Oder liegt es nur am Sprichwort `Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert´? Aber nur, weil bei Kaiser und der SPÖ Kärnten schon jeder mit Postenschacher und Rechtsbruch rechnet, darf es nicht einfach so stehen bleiben. Die Bestellung des Bildungsdirektors ist nur ein kleiner Puzzlestein in einem riesigen Puzzle von fragwürdigen parteipolitisch motivierten Postenbesetzungen unter SPÖ-Landeshauptmann Kaiser!“, erklärt der Kärntner FPÖ-Chef.

Durch seine klare Verletzung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes haben Kaiser und die SPÖ ab sofort jegliche Legitimation, sich für Frauenrechte einzusetzen, verloren. „Die SPÖ ist es selbst, die Frauenrechte mit Füßen tritt“, betont der Kärntner FPÖ-Chef. Er vermisse auch den Aufschrei von SPÖ-Vorsitzender Pamela Rendi-Wagner. „Rendi-Wagner heftet sich immer lautstark die Frauenrechte auf die Fahnen und will Strafen einführen, wenn Frauen am Arbeitsplatz ungerecht behandelt werden. Sie muss zuerst vor der eigenen Türe kehren und Peter Kaiser mit einer saftigen parteiinternen Strafe für den Bruch des Gleichbehandlungsgesetzes belegen“, fordert Darmann.