Zu kontrollieren ist etwa, ob Ungeimpfte die für sie immer noch geltenden Ausgangsbeschränkungen einhalten, ob die Gastro-Sperrstunde 22 Uhr eingehalten wird - oder ob Geimpfte wie Ungeimpfte der FFP2-Maskenpflicht im Freien (wenn keine zwei Meter Abstand gehalten werden können) Folge leisten. Diese gilt seit 11. Jänner. Seit damals ist auch der Handel für die Kontrolle der 2G-Regel in den Geschäften zuständig.

Die Polizei hat schwerpunktmäßig Gastronomiebetriebe, Handel und touristische Hotspots kontrolliert - und zwar sowohl im Rahmen des normalen Streifendienstes (etwa bei Verkehrskontrollen) als auch durch Bereitschaftseinheiten und spezielle Streifen (auch Beamte in Zivil). Mit dem Handel kooperiert man eng, versichert das Innenministerium.

Bereits voll im Laufen sind laut der Information aus dem Ministerium die Vorbereitungen für die Kontrollen der Impfpflicht ab 16. März.Das Konzept dafür werde "zeitnah kommuniziert werden". Aber es wurde gleich klargestellt: Auch dann wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen weiter kontrolliert. "Die Kontrollen sind eine wichtige Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und werden daher auch weiterhin mit hoher Dichte fortgesetzt", betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).