Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat nun festgestellt, was das Unrechtsbewusstsein vieler schon lange getriggert hat: Es ist nicht in Ordnung, dass eine rumänische Pflegerin, die in Österreich arbeitet und Steuern zahlt, weniger Familienbeihilfe für ihr Kind bekommt, als eine österreichische Kollegin, die denselben Job macht.