Es war in den vergangenen Monaten gelinde gesagt nicht ganz einfach, herauszufinden, welche Regeln zur Eindämmung des Coronavirus gerade gelten. Inzwischen sind es aber nur noch wenige Maßnahmen, die sich im Wesentlichen auf drei große Posten aufteilen, die aber offenbar noch immer nicht zum Allgemeinwissen gehören: Wann und wo ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, welche Veranstaltungen erlaubt sind und welche Regeln bei der Einreise aus dem Ausland gelten.

Hier ist die Maske pflicht

Der Mund-Nasen-Schutz ist derzeit verpflichtend vorgeschrieben im öffentlichen Verkehr, in Taxis, Seil- und Zahnradbahnen sowie „essenziellen“ Geschäften. Darunter fallen der gesamte Lebensmittelhandel (Supermärkte, Bäckereien, Fleischereien usw.), Banken, Post- und Postpartnerfilialen, Tankstellenshops, Apotheken, Arztpraxen, Spitäler, Pflegeheime und Kuranstalten.

Außerdem ist die Verwendung eines MNS zwingend, wenn bei Dienstleistungen der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann, etwa bei Friseuren oder Masseuren. Die MNS-Pflicht gilt sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiter. Auch bei Demonstrationen, bei denen der Meter nicht eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht noch.

Veranstaltungen

Veranstaltungen sind seit 1. August mit maximal 500 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und bis zu 750 Teilnehmern im Freiluftbereich erlaubt – jedoch nur mit zugewiesenen Sitzplätzen. Gibt es die nicht, sind maximal 200 Personen erlaubt. Mit Genehmigung der BH können die Teilnehmerzahlen auf bis zu 1.000 indoor und 1.250 outdoor gehoben werden, ab September wird hier auf bis zu 5.000 bzw. 10.000 erhöht.

Ab 200 Teilnehmern muss der Veranstalter ein Covid-Präventionskonzept vorlegen. Es gilt grundsätzlich die Pflicht zum MNS – außer auf den zugewiesenen Sitzplätzen und wenn gegessen wird oder gegessen/getrunken wird.

Spielregeln für die Gastro

Sonderregeln für die Gastronomie: Am Weg vom und zum Platz ist der Abstand von einem Meter zu anderen außer zur eigenen Gruppe einzuhalten. Sperrstunde derzeit: 1 Uhr.

Einreise nach Österreich

Kompliziert wird es bei der (Wieder-)Einreise nach Österreich: Wer aus einem Land mit stabiler Corona-Situation kommt (per Liste des Gesundheitsministers), darf ohne Einschränkungen einreisen. Wer aus einem Land mit schlechter Corona-Situation kommt, benötigt ein aktuelles Gesundheitsattest (oder muss binnen 48 Stunden getestet werden). Wer aus einem anderen Land kommt, kann zwischen einem solchen Attest oder nun zehntägiger Heimquarantäne wählen.

Die roten Gebiete sind dringend zu meiden. Hier herrscht ein sehr hohes Risiko.