Die Beschlagnahmung von Straches Handy war rechtmäßig. Das Oberlandesgericht Wien hat am Mittwoch mitgeteilt, dass die Ermittlungsschritte in der Causa Casinos rechtlich in Ordnung waren. Die Hausdurchsuchungen und auch eine Rufdatenrückerfassung wurden als zulässig beurteilt. Mehrere Beschuldigte, darunter Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), hatten sich dagegen beschwert.

Grundsätzlich begründe auch eine anonyme Anzeige eine ausreichende Verdachtslage, wenn ihr Inhalt glaubwürdig und plausibel sei, heißt es in der Presseinformation des Gerichts. "Das Oberlandesgericht kam zum Ergebnis, dass diese Anzeige extrem detailliert sei und von Insiderwissen zeuge, nämlich auf Grund der wörtlichen Wiedergabe von Gesprächen im engsten Kreis, auf Grund der Darstellung persönlicher und politischer Verflechtungen der Akteure und zahlreicher verifizierbarer Begleitumstände."

Der Richterspruch selbst hält das Gericht aber zurück: "Zum Schutz der am Verfahren beteiligten Personen sowie um die Ermittlungen nicht zu gefährden wird die Entscheidung - auch anonymisiert - nicht veröffentlicht."

Hausdurchsuchungen nach anonymer Anzeiger

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nach einer anonymen Anzeige im Sommer Hausdurchsuchungen beantragt. Diese wurden vom zuständigen Straflandesgericht Wien genehmigt. Die Anwälte von Strache und anderen Involvierten beschwerten sich gegen die Razzien beim Oberlandesgericht (OLG), wo sie nun abgeblitzt sind.

Die Verteidiger hatten unter anderem moniert, dass es sich bei dem Deal gar nicht um ein Amtsgeschäft gehandelt habe, weswegen auch kein Bestechlichkeits-Tatbestand angenommen werden könne. Der in den Casinos-Vorstand berufene FPÖ-Mann Peter Sidlo sei zudem nicht in den Genuss eines Vorteils gekommen, er habe schließlich für sein Geld gearbeitet und somit seinerseits Leistungen erbracht. Außerdem sei die anonyme Anzeige, die zum Ermittlungsverfahren geführt habe, nicht plausibel und die Datensicherstellung unverhältnismäßig gewesen, da sie nicht zeitlich begrenzt worden sei.

Ermittlungen gegen elf Beschuldigte

Die WKStA ermittelt gegen elf Beschuldigte, ob für Sidlos Bestellung Novomatic Glücksspiellizenzen in Aussicht gestellt wurden. Unter den Beschuldigten sind neben Strache und Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus unter anderem auch Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP), ÖBAG-Vorstand Thomas Schmid sowie die Novomatic-Spitze. Im August und November gab es mehrere Hausdurchsuchungen. Alle Beschuldigten bestreiten die Korruptionsvorwürfe.

Sein Handy hat Strache laut Medienberichten übrigens schon vor längerem wieder zurückbekommen - nachdem die Daten von den Behörden kopiert wurden und die Chatprotokolle ausgewertet wurden. Straches Whatsapp-Nachrichten und SMS landeten über Umwege auch bei Medien.