Es ist fix: Für die Ehefrau des zurückgetretenen FPÖ-Parteiobmanns Heinz-Christian Strache, Philippa Strache, ist der Weg ins Parlament frei. Sie könnte - falls sie nicht von sich aus verzichtet - über die Landesliste in den Nationalrat einziehen. Das hat die Landeswahlbehörde am Mittwochnachmittag entschieden.

Dem auf der Liste vor ihr gereihten Justizsprecher Harald Stefan wird das im Wahlkreis Wien Süd erzielte Grundmandat zugeteilt. Dass er auf dieses verzichtet und stattdessen das Landeslisten-Mandat annimmt, ist nicht möglich.

Die FPÖ hatte Anfang der Woche diese Variante noch angekündigt. Damit hätte man Philippa Strache den Einzug in den Nationalrat verwehrt. Knapp nach der Entscheidung gab die FPÖ kund, dass Frau Strache nicht dem FPÖ-Klub angehören werde. So gesehen zieht sie, sofern sie sich nicht anders entscheidet, als wilde Abgeordnete in den Nationalrat ein.

In der Sitzung wurde formal die Zuweisung der Mandate im sogenannten zweiten Ermittlungsverfahren fixiert. Grundlage für die Entscheidungen ist, so wurde betont, der Wortlaut der Nationalratswahlordnung. Nach dieser hätten sich die Wahlbehörden gemäß langjähriger Judikatur des Verfassungsgerichtshofes im Wortlaut "genauestens zu richten".

Demnach wurde Stefan bereits am 3. Oktober im ersten Ermittlungsverfahren ein Mandat aus dem Regionalwahlkreis zugewiesen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung habe dieser bei der Mandatszuweisung für die Landesliste damit "außer Betracht zu bleiben".

Das wurde von der Wahlabteilung des Bundesministeriums für Inneres vollinhaltlich rechtlich bestätigt, versicherte die Wiener Behörde. Somit wurde das zweite Landeslistenmandat - Listenerste war Dagmar Belakowitsch - Philippa Strache zugewiesen.

Keine Aufnahme in den blauen Parlamentsklub

Auch wenn Philippa Strache in den Nationalrat einzieht: Eine Aufnahme in den blauen Parlamentsklub bleibt ihr verwehrt. Das haben FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer und der designierte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl in einer Aussendung am Mittwoch klargestellt.

"Die FPÖ spricht sich vor dem Hintergrund der in der sogenannten 'Spesencausa' laufenden Ermittlungen der Behörden und der diesbezüglichen internen Untersuchungen gegen die Aufnahme von Philippa Strache in den Freiheitlichen Parlamentsklub aus", hieß es.

Hofer und Kickl bekräftigten die von der Wiener FPÖ geäußerte Kritik an der Rechtsansicht des Innenministeriums, Harald Stefan das Wahlrecht zwischen den von ihm errungenen Mandaten auf Regionalwahlkreis- und Landesebene "vorzuenthalten". Die Entscheidung der Wiener Landeswahlbehörde müsse zur Kenntnis genommen werden.

"Jedoch laden wir die übrigen Parlamentsparteien ein, dieses Thema so rasch wie möglich durch eine gesetzliche Klarstellung der Nationalratswahlordnung zu bereinigen, sodass diametral entgegengesetzte Interpretationen künftig nicht mehr möglich sind. Die FPÖ wird hier in der kommenden Gesetzgebungsperiode einen entsprechenden Vorschlag präsentieren", kündigte die FPÖ-Spitze an.

Der Wiener FPÖ-Landesparteiobmann Dominik Nepp kritisiert die Entscheidung bzw. die Stellungnahme des Ministeriums. Sie sei aus Sicht der FPÖ Wien und "namhafter Rechtsexperten in dieser Form nicht nachvollziehbar". Man nehme sie aber "nun zur Kenntnis