Es war der umstrittenste Teil des nach endlosen Debatten vereinbarten EU-Budgets, das auch den damals 750 Milliarden Euro schweren Wiederaufbaufonds umfasst: Erstmals wurde eine „Rechtsstaatskonditionalität“ eingeführt. Sie besagt im Grunde, dass EU-Gelder dann zurückgehalten werden können, wenn es begründete Bedenken über ihre sinngemäße Verwendung bzw. über die korrekten Kontrollmechanismen gibt. Zu sehen am aktuellen Fall Polen: Derzeit liegen 24 Milliarden Euro Corona-Zuschüsse auf Eis.