Die geplante Impfpflicht wird laut Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) "aller Voraussicht nach keine ganz spezifischen arbeitsrechtlichen Konsequenzen" haben. Es werde Verwaltungsstrafen geben, betonte Kocher am Montag vor einem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen in Brüssel. Es handle sich dabei um eine "generelle Impfpflicht", die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gültig sei.

Kocher will zudem über die Weiterführung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz trotz Impfpflicht diskutieren. Es gebe schlussendlich auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sagte der Arbeitsminister. Die Impfpflicht soll ab 1. Februar 2022 gelten. Für diese Woche wird der endgültige Gesetzesentwurf dazu erwartet.

Der vorläufige Gesetzesentwurf für die Impfpflicht sieht eine Strafhöhe von 600 Euro alle drei Monate vor, die Höchststrafe beträgt 3600 Euro bzw. 2400 Euro pro Jahr. Von der Impfpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum 14 Lebensjahre, Schwangere, Genesene bis 180 Tage nach dem positiven Test und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Das berichtete die "ZiB" am Sonntag.

Die Impfpflicht gilt ab 1. Februar 2022. Am 15. Februar 2022 bekommen alle Ungeimpften Post vom Gesundheitsminister mit der Aufforderung sich impfen zu gehen, ab 15. März werden dann die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt. Das Gesundheitsministerium bestätigt laut dem Bericht den Entwurf nicht und will nächste Woche die finale Gesetzesfassung veröffentlichen.