Das E-Rezept wird in der Arztsoftware in der Ordination erstellt und im Hintergrund im E-Card-System gespeichert. Ein damit erstellter QR-Code kann auf dem Handy via App (etwa Meine SV) abgerufen und dann von der Apotheke gescannt werden, womit der Patient das betreffende Medikament bekommt. Der Co-Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner, betonte, dass das E-Rezept nur einmal einlösbar sei und damit fälschungssicherer sei als die Papier-Variante.

Versicherte ohne Smartphone können auch einen Ausdruck des E-Rezepts bekommen, von dem aus der QR-Code gescannt werden kann. Dieses E-Rezept enthält außerdem einen alpha-nummerischen Code, mit dem ebenfalls das Rezept eingelöst werden kann. Bei Bedarf kann das E-Rezept auch ohne Anwesenheit des Patienten (mit SV-Nummer und Admin-Karte) ausgestellt werden.

Wenn in der Apotheke nicht nur der QR-Code gescannt, sondern auch die E-Card gesteckt wird, dann kann der Apotheker nicht nur das aktuell verordnete Medikament, sondern alle offene E-Rezepte einer Person abrufen. Wie jetzt schon in der E-Medikation kann der Apotheker damit etwaige Wechselwirkungen von Medikamenten erkennen und den Patienten aufmerksam machen.

Mit der E-Medikation können Ärzte eine Verordnung zwar jetzt schon digital ausstellen, die der Patient dann mit der E-Card in der Apotheke einlösen kann. Mit dem neuen System des E-Rezeptes müssen aber nun auch etwaige Änderungen, die die Apotheke vornimmt, zwingend im System eingetragen werden. Lehner betonte, dass mit dem E-Rezept mehr Sicherheit für die Patienten und die Apotheken geschaffen werde. Vor allem aber bringt das neue System Einsparungen für die Bürokratie, weil auch die Abrechnung mit der Sozialversicherung digital funktioniert und damit erstmals der gesamte Prozess digitalisiert ist.

Pilotprojekt in Kärnten

In einem Pilotprojekt wurde das E-Rezept heuer von Juni bis September bereits in Völkermarkt und Wolfsberg in Kärnten erprobt. Daran haben 33 Ordinationen und 13 Apotheken teilgenommen, es wurden 33.000 Rezepte ausgestellt. Laut Lehner wurde der neue Service dabei sowohl von den Patienten als auch von den Ärzten und Apothekern sehr positiv aufgenommen. Das Feedback wurde bereits eingearbeitet, so wurde das Formular adaptiert. Es besteht aber noch der Wunsch, Privatrezepte einzubeziehen.

Der Rollout für das neue System ist bereits im Laufen. In Ordinationen und Apotheken wird die Software schon installiert und sobald sowohl der jeweilige Arzt als auch die Apotheke umgestellt sind, kann der Patient das neue Service auch nutzen. Abgeschlossen soll der Rollout im ersten Halbjahr 2022 sein. Das E-Rezept soll die während der Corona-Pandemie installierte E-Medikation ablösen, die laut Gesetz bis 31.3.2022 befristet ist mit einer Übergangsphase von weiteren drei Monaten. Wenn der angepeilte Zeitplan hält, wäre damit keine Gesetzesänderung für eine Verlängerung der E-Medikation nötig.

Die Kosten für die Entwicklung werden mit rund 2,4 Millionen Euro angegeben. Dazu kommen Implementierungskosten in den Ordinationen und Apotheke und Subventionen für Softwarehersteller von rund 4 Millionen Euro.