Österreich erwartet Ungemach aus Brüssel: Die Europäische Kommission hat heute Österreich, Belgien und die Niederlande vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt und finanzielle Sanktionen gefordert, weil diese Länder die 4. Geldwäscherichtlinie nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben.

Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: „Es gibt solide EU-Vorschriften, doch müssen sie auch konsequent und effizient angewandt werden. Wir werden dafür sorgen, dass sie sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor von allen strikt angewandt werden. Um die vollständige Umsetzung und Anwendung unserer Vorschriften sicherzustellen, haben wir zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.“

Nach einer Prüfung der von den genannten Mitgliedstaaten mitgeteilten Maßnahmen kam die Kommission zu dem Schluss, dass die 4. Geldwäscherichtlinie nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt wurde. Die unvollständige Umsetzung betrifft grundlegende Aspekte des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche, etwa Rechtsvorschriften über Wetten und Glücksspiele (Österreich), Mechanismen für den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen den zentralen Meldestellen (Belgien) oder die zu übermittelnden Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und anderen juristischen Personen (Niederlande).

Drei Jahre verstrichen

Alle Mitgliedstaaten mussten die Vorschriften der 4. Geldwäscherichtlinie bis zum 26. Juni 2017 umsetzen. Nach Ablauf dieser Frist leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Mitgliedstaaten ein, da keiner von ihnen die vollständige Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie mitgeteilt hatte.

Aktuell laufen gegen acht Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen unvollständiger Umsetzung: Drei Mitgliedstaaten haben mit Gründen versehene Stellungnahmen erhalten, gegen zwei Mitgliedstaaten ist ein Verfahren vor dem Gerichtshof anhängig, und heute hat nun die Kommission beschlossen, drei weitere Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof zu verklagen.