Zuerst informierte am 8. Oktober die Österreichischen Apothekerkammer ihre Mitglieder über „eine Liste der Verordnungen, vorerst eingeschränkt auf Verschreibungen ab 1. Juli 2021, bei denen es durch einen Softwarefehler zur Änderung der Dosierungsangabe in der eMedikation gekommen ist.“

Übersetzt: Softwarefehler verursachten vermutlich falsche Medikamentendosierungen.

Im Schreiben heißt es, dass es jetzt „als höchste Priorität gilt, sicherzustellen, dass es nicht zu Gesundheitsschäden bei Patient*innen kommt“.

"Dringender Handlungsbedarf"

Es gebe laut Apothekerkammer „dringenden Handlungsbedarf“: Patienten sollen kontaktiert werden – und „die „Zahl der Personen, die das Präparat tatsächlich entsprechend der falschen Anleitung eingenommen haben, gegliedert nach potenziell gesundheitsgefährdenden und „harmlosen“ Fällen“ rückgemeldet werden. Weiters wird im Schreiben an die Apotheker - im Falle einer falschen Dosierung - angeführt: "Legen Sie den betroffenen Personen dringend ans Herz, umgehend ihren Arzt aufzusuchen oder zu kontaktieren!"

Mit einem Softwareupdate soll das Problem inzwischen behoben worden sein – trotzdem zieht der Softwarefehler weiter Kreise.

Krisenplan

Auch die Österreichische Ärztekammer (Kurie Niedergelassene Ärzte) schaltete sich mit einem Schreiben an ihre Mitglieder ein. Die falschen Daten, so die Schlussfolgerung der Ärztekammer, könnten auch im jeweiligen Patientenakt gespeichert sein. "Die Apotheken werden direkt über die veränderten Verschreibungen von ihrem
Softwareunternehmen informiert und sollen gemäß Krisenplan der Apothekerkammer im Bedarfsfall die Ärztinnen und Ärzte kontaktieren", schreibt die Ärztekammer.

Rund 1000 Patienten betroffen

Insgesamt sind 33 von rund 1400 österreichischen Apotheken – mit Schwerpunkt Wien – involviert. Von dem Softwarefehler sind aktuell rund 1000 Patientinnen und Patienten betroffen.

Zur Zeit – so eine offizielle Stellungnahme der Verantwortlichen – wäre jedoch noch kein Fall bekannt, in dem die von der Software falsch angezeigte Einnahmeempfehlung im Zuge der Arzneimittelabgabe tatsächlich an eine Patientin oder einen Patienten weitergegeben worden sei.

Qualitätsmanagement

Dietmar Bayer, Referent für Telemedizin und medizinische Informatik in der Ärztekammer, fordert aber Konsequenzen: „Auch Spitäler sind betroffen, das alles muss jetzt genau untersucht werden. Man muss endlich ein Qualitätsmanagement im öffentlichen Bereich einsetzen, so geht es einfach nicht weiter.“

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