Eine im Justizministerium angesiedelte "Kindeswohl-Kommission" sollte Grundsätze zur Gewährung des humanitären Bleiberechts ausarbeiten und Empfehlungen formulieren. Kritiker nennen das eine "Pseudo-Maßnahme", einen "zahnlosen Gesprächskreis". Den Vorsitz der Kindeswohlkommission übernahm die frühere Präsidentin des Obersten Gerichtshofes und Bundespräsidentschaftskandidatin Irmgard Griss. "Es ist immer die Entscheidung des Einzelfalls", findet sie. Doch es braucht eine klare, rechtliche Basis.

Die Kinder-Rechte sind zwar im Verfassungsrang festgeschrieben. Doch je weiter man den rechtlichen Stufenbau nach unten geht, desto ausgedünnter werden sie. Im Asylgesetz "spielen die Kinderrechte eigentlich keine Rolle mehr." Es muss deswegen ein verbindliches "Monitoring der Kinder-Rechte geben."

Bei solchen Entscheidungen, insbesondere das humanitäre Bleiberecht betreffend, sollen auch die Bürgermeister eine entscheidende Rolle zugeschrieben bekommen. Die Integration ist schließlich der wichtigste Faktor. "Wer weiß das besser, als die Menschen, die mit ihnen leben", so Griss.

Noch noch vor dem Sommer soll es einen Endbericht der Kommission geben.

Innenminister Karl Nehammer blockte am Wochenende in der TV-Pressestunde bereits ab: Die Richter urteilten auf Basis der bestehenden Gesetzeslage, daran werde sich auch nichts ändern, sofern die Parteien sich nicht dazu entschließen, diese Rechtsgrundlage zu verändern.