Ein Ehepaar, das seit 2017 für den "Staatenbund Österreich" agitiert haben soll, hat sich am Mittwoch in Wels u.a. wegen staatsfeindlicher Verbindung vor einem Geschworenengericht verantworten müssen. Die Frau sagte sinngemäß, sie habe vieles nicht hinterfragt. Der Mann legte, nachdem er den ganzen Prozess über geschwiegen und sein Verteidiger einen Freispruch gefordert hatte, im Schlusswort dann doch so etwas wie ein mehrminütiges Bekenntnis zu der Organisation ab.

Die selbst ernannte "Präsidentin" des "Staatenbundes Österreich" und ihr Stellvertreter sind mittlerweile u.a. - nicht rechtskräftig - wegen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat schuldig gesprochen worden. Der Prozess in Wels fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Die Polizei war für einen größeren Besucherandrang gerüstet, dieser blieb aber aus. Den beiden Angeklagten - einem 40-Jährigen und seiner 45-jährigen Frau - wird das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindung zur Last gelegt. Sie sollen sich bei Veranstaltungen und in Videos für den "Staatenbund" eingesetzt haben. Dem Mann wirft man zudem versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt und versuchte Nötigung vor.

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Die Ziele der Organisation lauten u.a.: Die Bundesregierung solle durch einen "Weisenrat", die Verfassung durch ein "Regelwerk" und die Justiz durch ein auf Selbstjustiz basierendes "Völkerrecht-Gericht" ersetzt werden. Die "Präsidentin" der Fantasieorganisation solle als lebenslanges Staatsoberhaupt etabliert werden. Auch wurde versucht, Angehörige des Bundesheeres dazu zu bewegen, "Haftbefehle" gegen Vertreter des Staates zu vollstrecken und bei der Einsetzung der "Präsidentin" zu helfen.

Der Angeklagte soll auch zwei Beamte im Parkgebührenreferat Graz mit Schadenersatzforderungen in der Höhe von 30.000 Euro und der Eintragung in ein amerikanisches Schuldenregister bedroht haben, wenn ein Verwaltungsstrafverfahren gegen seine Stieftochter - die nichts davon wusste - nicht eingestellt würde. Auch einen Rechtspfleger und einen Gerichtsvollzieher soll er bedroht bzw. ihnen Briefe mit Agitation für den "Staatenbund" geschickt haben. Seine Frau sagte dazu, sie habe von der Parkstrafe gewusst, aber nicht, was ihr Mann dagegen unternommen habe. "Er hat gesagt, er macht das."

Verteidiger forderten Freisprüche

Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig und die Verteidiger forderten gleich zu Beginn Freisprüche. Der Anwalt des Mannes sagte, man müsse sich die Frage stellen: "Fühlt man sich durch solche Schreiben bedroht? Meiner Ansicht nach nicht." Allerdings wurde im Zuge der Verhandlung erörtert, dass die Eintragung in ein Schuldenregister bedeuten könne, dass man sich einen Anwalt nehmen und im schlimmsten Fall auch selbst bezahlen müsse. Er wolle den "Staatenbund" nicht bagatellisieren, so der Verteidiger, aber "die zwei Angeklagten waren nur zwei ganz kleine Lichter", die nichts bewegt hätten. Die Verteidigerin der Frau sagte zudem, ihre Mandantin habe nur minimale finanzielle Beträge an die Organisation geleistet - insgesamt 95 Euro für Fantasiedokumente.

Die Angeklagten wurden getrennt voneinander befragt. Die Frau sagte, sie sei bei einer Infoveranstaltung gewesen und dort sei über ein bedingungsloses Grundeinkommen gesprochen worden. Das habe ihr gefallen, denn sie wisse Monat für Monat nicht, wie sie mit ihren Kindern über die Runden kommen solle. "Ich habe mich nicht ausgeklinkt, ich gehe arbeiten", beteuerte sie, sie zahle auch ihre Steuern und Abgaben. Warum sie die "Gründungsurkunde Schlüßlberg" zur Errichtung einer "Staatenbund"-Gemeinde und jene zum "Regelwerk des Landes Österreich" unterschrieben habe, wollte der Richter wissen und erntete nur Achselzucken. Auf die Frage, ob ihr Ehemann die treibende Kraft für ihre Mitgliedschaft gewesen sei, antwortete sie: "Muss ich mich dazu äußern?" - und tat es nicht.

Der Mann schwieg die gesamte Verhandlung über. Als er gefragt wurde, ob er ein Schlusswort sprechen wolle, nahm er diese Gelegenheit dann - entgegen des ausdrücklichen Rats seines Anwalts, wie er sagte - doch wahr und schwadronierte einige Minuten über den "Staatenbund". Er habe sich freiwillig der "verfassungsgebenden Versammlung" angeschlossen: "Ihre Mitglieder können gewählt oder berufen werden oder sich im Rahmen eines Staatsstreichs oder einer Revolution selbst" einsetzen, ließ er u.a. den Schwurgerichtshof wissen.

Am Nachmittag sollen sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen, sie müssen 14 Haupt- und zwölf Eventualfragen beantworten. Ein Urteil war am späten Nachmittag zu erwarten.