Im Prozess gegen einen oberösterreichischen ÖVP-Landtagsabgeordneten und Bürgermeister wegen Verdachts der Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Verleumdung wird es am Donnerstag kein Urteil geben. Am Nachmittag waren die psychiatrische Sachverständige und einige Zeugen, darunter mehrere Gemeinderatsmitglieder, am Wort. Danach soll der Prozess vertagt werden. U.a. soll eine Handyauswertung erfolgen.

Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter attestierte dem Opfer eine rezidivierende (wiederkehrende) depressive Störung, die sich vor dem Hintergrund der belastenden Ereignisse entwickelt habe. Die Hauptbeschwerden hätten eingesetzt, als die Frau dem Angeklagten gedroht habe ihn auffliegen zu lassen und er - nach ihren Schilderungen - begonnen habe, sie zu mobben. Eine posttraumatische Belastungsstörung stellte sie aber nicht fest. Wenn es die sexuellen Übergriffe gegeben habe, seien diese als Hauptursache der Depression zu sehen und das würde einer schweren Körperverletzung in rechtlicher Sicht entsprechen, fasste die Gutachterin zusammen.

Die Mutter des mutmaßlichen Opfers berichtete, sie habe 2017 eine Wesensveränderung an ihrer Tochter bemerkt, diese sei immer "trauriger und fahriger" geworden. Die Tochter habe ihr erzählt, der Bürgermeister habe auf die Drohung mit einer Anzeige mit den Worten reagiert: "Schauen wir mal, wem sie mehr glauben, dir oder mir". Die Mutter berichtete zudem, dass es im Ort das Gerücht gebe, der Bürgermeister habe von einem Verhältnis mit ihrer Tochter erzählt und das auch im Landtag gesagt. Der Angeklagte kann sich das nicht erklären und will das auch nicht im Landtag erzählt haben.

Die Mutter behauptete auch, dass sich ihr eine Frau anvertraut und von Übergriffen durch den heutigen Ortschef in den 1990ern berichtet habe. Den Namen wollte sie aber nicht einmal unter Androhung einer Beugestrafe nennen. Der Richter verzichtete schließlich darauf.

Gemeinderäte als Zeugen

Danach wurden einige Mitglieder des Gemeinderats als Zeugen befragt: Eine Grüne Gemeinderätin, der sich das Opfer anvertraut hat, sagte, sie sei "verwundert, überrascht und ungläubig" gewesen. Die Frau habe so sachlich und distanziert gewirkt bei ihren Schilderungen und sie traue dem Bürgermeister die Taten auch nicht zu. Eine SPÖ-Mandatarin berichtete ebenfalls, dass das mutmaßliche Opfer ihr gegenüber von Übergriffen berichtet habe. Für sie seien beide Seiten glaubwürdig gewesen. Auch sie habe die Frau sachlich erlebt, allerdings habe diese damals starke Medikamente genommen. Den Bürgermeister kenne sie schon sehr lange und er habe sich Frauen gegenüber immer korrekt verhalten. Das sagte auch ein Parteikollege des Bürgermeisters. Von Gerüchten über eine Affäre will dieser auch nichts gehört haben.

Nachdem die Anklage gegen ihn öffentlich bekannt geworden war, hat der Politiker sein Landtagsmandat ruhend gestellt, Bürgermeister ist er aber geblieben. Bei der ÖVP verwies man auf die Unschuldsvermutung, betonte aber, dass es im Fall einer Verurteilung "umgehend entsprechende Konsequenzen geben wird". Die Strafdrohung für den schwersten Vorwurf der Anklage liegt bei fünf bis 15 Jahren, ein Mandatsverlust erfolgt üblicherweise ab einer Strafe von einem Jahr unbedingt. Allerdings sind in Oberösterreich im Herbst Landtags- und Kommunalwahlen - und dass vor Ablauf der Frist für Einbringung der Kandidatenlisten ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ist höchst ungewiss

.