Weil er am 11. August 2018 in Wien-Döbling ein siebenjähriges Mädchen aus der Nachbarschaft mit einem Halsschnitt getötet hat, ist am Donnerstagabend ein Jugendlicher am Landesgericht wegen Mordes zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurde der Bursch einen Tag vor seinem 18. Geburtstag in den Maßnahmenvollzug eingewiesen.

Die Geschworenen folgten nach mehrstündiger Beratung mehrheitlich - mit 6:2 Stimmen - den psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann und Kathrin Sevecke und stuften den Täter als zurechnungsfähig und damit als schuldfähig ein. Bei der Strafbemessung waren die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten, seine geständige Verantwortung und die krankheitsbedingte Einschränkung - der Bursch weist eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf - mildernd. Erschwerend wurden die Heimtücke der Tat, die Hilf- und Wehrlosigkeit des Opfers und das "eiskalte Nachtatverhalten" berücksichtigt, wie Richter Norbert Gerstberger ausführte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zurechnungsfähigkeit bescheinigt

Zuvor bescheinigte ihm Kathrin Sevecke, Leiterin der Innsbrucker Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie,  als vom Gericht bestellte Obergutachterin dem im Tatzeitpunkt 16-Jährigen Zurechnungsfähigkeit. Dieser weise eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstistischen und hartherzig-emotionslosen Zügen sowie Zwangsstörungen auf, sei aber schuldfähig, befand die psychiatrische Sachverständige.

Die inneren Stimmen sowie die real nicht existierende "Antonia", von der der Angeklagte ausführlich berichtet hatte, seien keine Symptome für eine im Kindesalter aufgetretene Schizophrenie, bekräftigte Sevecke. Sie sprach von "imaginierten Phänomen" und einer "fantasierten Begleitung", die sie auf den exzessiven Medienkonsum des Burschen zurückführte, der in seiner Schulzeit oft über Stunden hinweg japanische Manga-Serien angeschaut hatte. Speziell "Death Note" - die erklärte Lieblingsserie des Schülers - , aber auch andere Anime dürften "mit dazu geführt haben, dass er den 'Thrill des Tötens' erleben wollte", heißt es in Seveckes 150 Seiten umfassendem schriftlichen Gutachten.

Der bald 18-Jährige identifizierte sich demnach mit Light Yagami, dem zentralen Protagonisten in "Death Note", der als bester Schüler Japans mithilfe eines Buches übernatürliche Kräfte erlangt und - begleitet vom Todesgott Ryuk - zu töten beginnt, um seinem Gerechtigkeitsideal Genüge zu tun. Unter dem Einfluss dieser und ähnlicher Mangas und Animes entwickelte er den Ausführungen der Sachverständigen zufolge eine Persönlichkeitspathologie, in der sich Inhalte wie in "Death Note" widerspiegeln und die laut Sevecke "ein Stück das Tatgeschehen verstehbarer machen können".

Entgegen der Annahme des Wiener Landesgerichts ist in der vom Obersten Gerichtshof (OGH) angeordneten Verfahrensneudurchführung um den Mord an einer Siebenjährigen im Dittes-Hof in Döbling die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen worden. Der Angeklagte - er wird am Freitag 18 Jahre alt - nahm am Donnerstag im bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaal ausführlich zu der Bluttat Stellung.

Öffentlichkeit doch dabei

"Es ist ihm wichtig, dass alle bleiben", teilte Verteidigerin Liane Hirschbrich nach kurzer Rücksprache mit ihrem Mandanten mit, womit der angedachte Ausschluss der Öffentlichkeit - vorerst - vom Tisch war. "Ich hab's getan, ich gebe es zu", sagte der Bursch, der - wie bereits beim ersten Prozess im Dezember 2018 - in einer schuss- und stichsicheren Weste vor die Geschworenen trat. Im Saal selbst hatten sich mehrere bewaffnete Sicherheitskräfte postiert, vor dem Saal war eine mobile Metallschleuse installiert worden. Auf den Täter war nach seiner Festnahme ein Kopfgeld von 50.000 Euro ausgesetzt worden, das Bedrohungsszenario soll auch seine Verteidigerin mitumfasst haben.

Gutachter uneinig

Weil zwei psychiatrische Gutachter sich nicht einig waren, ob der Bursch zurechnungsfähig und damit schuldfähigist, und das Erstgericht zur Klärung dieser Frage auf die Einholung eines Obergutachtens verzichtet hatte, hob der OGH das Urteil teilweise auf. Der Schuldspruch wegen Mordes wurde bestätigt und ist damit in Rechtskraft erwachsen, jedoch wurde eine neue Verhandlung zur Überprüfung der Zurechnungsfähigkeit angeordnet und mit Kathrin Sevecke eine dritte psychiatrische Sachverständige bestellt.

Diese gelangte - wie bereits der Erstgutachter Peter Hofmann - zur Ansicht, dass bei dem Jugendlichen Zurechnungsfähigkeit gegeben ist. Der Sachverständige Werner Gerstl, der dagegen von einem Schuldausschließungsgrund ausging, weil der Bursch unter dem Einfluss einer inneren Stimme gehandelt habe, ist mittlerweile verstorben. Eine innere Stimme hätte den im Tatzeitpunkt 16-Jährigen "blitzartig überfallen" und ihm "Pack zu!" gesagt, hatte Gerstl in der ersten Verhandlung erklärt.

Co-Verteidiger Florian Höllwarth sprach in seinem Eröffnungsvortrag den Geschworenen die Kompetenz ab, die Frage der Zurechnungsfähigkeit entscheiden zu können, wozu diese laut Gesetz verpflichtet sind. Der Gerichtsakt enthalte insgesamt fünf psychiatrische Gutachten: "Es ist unmöglich, dass Geschworene befinden, welches Gutachten richtig ist." Diese könnten "rein aus der Emotion urteilen, aber sicher nicht aus dem Fachlichen". Höllwarth wies außerdem darauf hin, dass der damals 16-Jährige nach seiner Festnahme ohne Rechtsbeistand befragt worden sei. Das sei "ein massiver Verstoß gegen ein faires Verfahren". Der Betroffene sei "fast noch ein Kind" gewesen.

Auf die Frage des vorsitzenden Richters, weshalb er beim ersten Verhör nichts von den inneren Stimmen erzählt hätte, erwiderte der Angeklagte: "Weil es wichtig war und ich niemandem vertrauen konnte. Ich wollte nicht, dass man mich für krank hält." Bei seiner zweiten Befragung am 13. Juni 2018 hatte er dann erwähnt, eine Stimme habe ihm "die einzelnen Schritte der Tat" befohlen.