Der 35-Jährige, der seinen drei Monate alten Sohn schwer misshandelt haben soll - das Baby befindet sich in einem Wiener Spital nach einer Notoperation in Lebensgefahr -, bestreitet vehement die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. "Er ist aus allen Wolken gefallen, wie er von den Verletzungen erfahren hat", berichtete der Wiener Anwalt Wolfgang Blaschitz, der die Verteidigung des Mannes übernommen hat.

Getrennt

Der Vater des Säuglings, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes ermittelt, fühlt sich von der Mutter des Kindes zu Unrecht belastet, legte Blaschitz Montagmittag im Gespräch mit der APA dar. Die Eltern hatten sich schon während der Schwangerschaft zerstritten und leben getrennt. Der 35-Jährige - bisher unbescholten, Sohn einer bei der Wiener Polizei tätigen Frau und zuletzt bei einer Firma beschäftigt - soll seine Ex aber jeden Abend besucht haben, um seinen Sohn sehen zu können. "Dabei ist nie etwas vorgefallen. Er war auch nie mit dem Kind allein", stellte Blaschitz klar. Sein Mandant habe dem Säugling nie wehgetan.

Arbeit als Go-Go-Tänzerin

Einzig an einem Abend am vorvergangenen Wochenende hielt sich der 35-Jährige allein mit seinem Sohn in der Wohnung der Mutter auf. Die 30-Jährige - sie soll als Go-Go-Tänzerin arbeiten - habe einen Job gehabt und daher den Vater gebeten, auf seinen Sohn aufzupassen. "Auch dabei ist nix vorgefallen. Das Kind hat friedlich geschlafen", stellte Blaschitz fest.

Die Mutter hatte am vergangenen Donnerstag die Rettung verständigt, nachdem ihr an ihrem Sohn gesundheitliche Veränderungen wie unregelmäßige Nahrungsaufnahme, überdurchschnittliches Schlafbedürfnis und unnatürliche Schreie aufgefallen waren. Im Spital wurden schwere Hirnverletzungen und daneben ältere, vermutlich Wochen zurückliegende Verletzungen festgestellt. Damit konfrontiert, hatte die 30-Jährige in ihrer polizeilichen Einvernahme ihren Ex als mutmaßlichen Tatverdächtigen belastet. Der Mann befindet sich inzwischen in U-Haft. Gegen die Frau, die sich auf freiem Fuß befindet, laufen Ermittlungen wegen Quälens oder Vernachlässigens Unmündiger (Paragraf 92 StGB).

Der Säugling befand sich am Montag weiterhin in künstlichem Tiefschlaf im Krankenhaus. Sein Zustand ist nach wie vor stabil kritisch, sagte ein Sprecher des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV). Die Ärzte gehen davon aus, dass der Bub mit größter Wahrscheinlichkeit bleibende Schäden haben wird.