Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen einen Facharzt im Pinzgau eingebracht. Der Mediziner soll am 14. Juni 2018 einer damals 51-jährigen Patientin für eine Magenspiegelungirrtümlich ein Anti-Schaummittel anstatt eines Narkotikums in die Vene gespritzt haben. Die Frau ist seither halbseitig gelähmt und sitzt im Rollstuhl.

Fataler Irrtum

Dem Beschuldigten ist in seiner Ordination offenbar der fatale Irrtum passiert. Er soll zwei für die Gastroskopie vorbereitete Spritzen verwechselt haben. Der Arzt habe die Spritze mit dem Anti-Schaummittel, das oral in den Magen eingeführt wird, offensichtlich für die Spritze mit dem Narkotikum gehalten und das Anti-Schaummittel irrtümlich intravenös verabreicht, zitierte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Dienstag auf Anfrage der APA aus dem Strafantrag.

Die Folgen für die Patientin waren dramatisch. Laut Neher kam es zu einer Blutgerinnung und Thrombose, einer Durchblutungsstörung im Gehirn mit Einblutung im Kleinhirn, einer Lungenembolie und einer Durchblutungsstörung des Herzens. Sie musste mehrere Wochen in einer Klinik behandelt werden. Die rechte Körperseite der Frau sei bis heute gelähmt, so dass sie auf den Rollstuhl angewiesen sei, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Die schwere Körperverletzung ist dem Strafantrag vom 16. Oktober 2019 zufolge grob fahrlässig herbeigeführt worden. Ein Prozesstermin ist bereits fixiert. Die Hauptverhandlung findet am 19. November 2019 am Landesgericht Salzburg statt.