Das Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Artenhandelsgesetz gegen eine 34-jährige Slowakin, die im August zwei mittlerweile verstorben Tigerbabys aus ihrer Heimat nach Österreich transportiert hatte, hat am Montagnachmittag in Korneuburg mit einer Diversion geendet. Die Beschuldigte willigte ein, binnen 14 Tagen 600 Euro zu bezahlen. Die Staatsanwaltschaft erhob keinen Einwand.

Das Verfahren wird somit nach der Bezahlung des Geldbetrages eingestellt. Der Richter hielt fest, dass im Fall der 34-Jährigen keine general- oder spezialpräventiven Gründe gegen eine Diversion sprechen würden.

Im Badezimmer entdeckt

Die beiden Tigerbabys wurden nach einem Hinweis am 8. August in der Hainburger Wohnung sichergestellt. Die Raubkatzen hatten sich laut Exekutive in der Badewanne unter einer Wärmelampe befunden. Die Slowakin, die eigenen Angaben zufolge in ihrem Heimatland in einer Tiereinrichtung arbeitet, gab an, nicht gewusst zu haben, dass Exoten nicht in Wohnungen gehalten werden dürfen.

Die ursprüngliche Eigentümerin der Raubkatzen, die Besitzerin der privaten Einrichtung "Oase des sibirischen Tigers" in der Slowakei, erklärte, dass die Babys von ihrer Mutter verstoßen worden wären und sich in einem kritischen Zustand befunden hätten. Da der Tierarzt, mit dem die private Aufzuchtstation normalerweise zusammenarbeitet, auf Urlaub war, sei beschlossen worden, die Tiger in Österreich zu behandeln. Eine freiwillige Mitarbeiterin - die 34-Jährige - habe die Exoten hierzulande zum Tierarzt gebracht, wo sie unter anderem mit Infusionen versorgt wurden. Weil sie am darauffolgenden Tag erneut zur Behandlung zum Veterinär gebracht hätten werden müssen, habe die Frau die Tigerbabys in einem provisorischem Inkubator mit 36 Grad bei sich in der Wohnung untergebracht. Von dort seien die Tiere durch die Behörden abgeholt worden.

Zustand extrem verschlechtert

Die Raubkatzen wurden dem Tiergarten Schönbrunn in der Folge zur Pflege übergeben. Nachdem sich ihr Zustand laut Angaben des Zoos plötzlich und unerwartet extrem verschlechtert hatte, starben die Vierbeiner Ende August.Seitens der ursprünglichen Eigentümerin der Tigerbabys wurde danach die Rückgabe der Kadaver und eine finanzielle Entschädigung gefordert. Diesbezügliche Bestrebungen liegen derzeit "auf Eis", sagte Blaschitz, der auch die Zoo-Besitzerin anwaltlich vertritt, auf APA-Anfrage. "Wir werden den Ausgang des Verfahrens am Montag abwarten."