Vor allem das Abstellen der Roller soll klarer geregelt werden. Eigens definierte Abstellflächen sind auch für die Scooter-Verleiher vorstellbar. „Allerdings müssen etwaige Beschränkungen von Parkmöglichkeiten mit einer ausreichenden Erstellung von zugeordneten Parkplätzen einhergehen. Gerade eine Umwandlung hin zu potenziellen Parkzonen für alternative Verkehrsmittel sehen wir als notwendigen Schritt, um dem Platzproblem in Wien adäquat gerecht zu werden“, sagt Christian Geßner vom E-Scooter-Verleiher „Bird“. Verpflichtend sollen diese aber nicht sein, wenn es nach den Anbietern geht. Schließlich soll man möglichst seine Wunschadresse erreichen und nicht einen Parkplatz.

„Wenn man eine große Parkverbotszone macht, dann einzelne Parkmöglichkeiten definiert, führt man das ganze Prinzip ad absurdum“, erklärt Daniel Fuchs-Bauer, Marketing-Manager von „Tier“. In Linz hätten Abstell-Zonen für E-Scooter zur Besserung der Situation beigetragen, fügt er hinzu.

Andere nicht gefährden und behindern

Diese können, müssen aber nicht benutzt werden. Derzeit gilt, dass die Roller so abgestellt werden müssen, dass andere Verkehrsteilnehmende weder behindert noch gefährdet werden. Auf dem Gehsteig ist das Abstellen nur erlaubt, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist.

In der Praxis werden diese Regeln aber oft nicht befolgt. Unrechtmäßig abgestellte Geräte müssen nach bestimmter Zeit vom Anbieter abgeholt werden. Über die App „Sag's Wien“ kann man falsch geparkte Scooter melden, die Anbieter bieten hierfür zusätzlich auch eigene Services an.

Neben klareren Regeln steht auch eine Obergrenze für Leih-E-Scooter zur Debatte. Bisher sind in Wien nur pro Anbieter maximal 1500 Geräte vorgeschrieben. 8320 derzeit aktive Scooter gibt es. Mittels einer Ausschreibung könnte die Stadt sowohl die Anzahl der Anbieter als auch jene aller Scooter reglementieren. Damit würde man dem Beispiel anderer europäischer Städte wie etwa in Frankreich folgen.