Urkundenfälschung, Datenfälschung, Beweismittelfälschung – mit all diesen Vorwürfen können nun jene konfrontiert werden, deren imitierte analoge Impfpässe und nachgemachten digitale Impfzertifikate von Polizei, Ärzten oder Behörde zur Anzeige gebracht wurden. Neben Geldstrafen droht den Betroffenen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.