Jetzt ist es wieder so weit. Österreichs Verfassungsrichter werden kommende Woche in einer öffentlichen Verhandlung über die Frage befinden, ob das Verbot der aktiven Sterbehilfe sowie der Mitwirkung am Suizid verfassungswidrig ist. Zwei Schwerkranke haben die Aufhebung des Verbots beantragt. Leidende Menschen, begründen sie, würden damit gezwungen, entwürdigende Verhältnisse erdulden oder Sterbehilfe im Ausland in Anspruch nehmen zu müssen. Wie jener 104 Jahre alte Australier, der durch den Verlust des Augenlichts nicht mehr leben wollte und ans andere Ende der Welt reisen musste, um in der Schweiz – wie Befürworter der Sterbehilfe medienwirksam trommelten – „würdig sterben zu können“.