Man möchte fast sagen, das Urteil ist buchstäblich verjährt: Mehr als ein Jahr lang musste Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser auf die schriftliche Ausfertigung jenes Richterspruchs warten, der ihn - nicht rechtskräftig - zu acht Jahren Haft verurteilte. Wegen Untreue, Geschenkannahme und Beweismittelfälschung in der Causa Buwog, wie es damals hieß - im Dezember 2020.