Der Oberste Gerichtshof gab sich am Dienstag große Mühe, den Teilrückzug seiner Vizepräsidentin nur formal und nicht inhaltlich zu begründen: Über die Rechtmäßigkeit jener Chats, die die Juristin als Parteigünstling dastehen lassen, habe man „keine Kenntnis“. Es gehe aber ums Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsprechung. Deshalb werde die Vizepräsidentin künftig keine Leitungsaufgaben wahrnehmen.