In einem Verordnungsentwurf des Gesundheitsministerium stand es drinnen: Ab 15. Oktober soll für alle Arbeitnehmerinnen und Geschäftsinhaber, die im Job mit Kundinnen und Kunden zusammenkommen, die 3G-Regel gelten. Auch am Arbeitsplatz dürfe man also nur getestet, geimpft oder genesen erscheinen. Eine wichtige ausständige Regel im Pandemiemanagement – und zwar aus gesundheitlicher und rechtlicher Sicht. Denn was nicht klar geregelt ist, schafft juristische Zwischenräume, in denen Verwirrung, Unsicherheit und Konflikt und gedeihen.