Die zehn Richter und vier Richterinnen des Verfassungsgerichtshofes entscheiden in der diese Woche begonnenen Session über Leben und Sterben. Darum kommen sie nicht herum. Die Abstimmung darüber können sie nicht auslagern an ein Fernsehpublikum. Das ist gut so. Denn die Mehrheit von 70,8 Prozent, mit der Montag Abend ADR-Fernsehzuseher via Internet und Telefon den 78-Jährigen Herrn Gärtner ins Jenseits beförderten, verstört. Das Votum bestätigt mir befremdlicher Wucht den Spruch des deutschen Verfassungsgerichtshofes zu Jahresbeginn in Karlsruhe, die Beihilfe zum Suizid straffrei stellten, wirtschaftszweckliche Assistenz zum Suizid obendrein.