Mit dem 22. Februar gilt bei der Ein- und Rückreise nach Österreich generell die 3G-Regel. Man muss also einen Impfnachweis, ein Genesungszertifikat oder einen negativen Coronatest vorzeigen: Dabei sind neben maximal 72 Stunden alten PCR-Tests auch Antigentest zulässig, deren Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf. Selbsttests zur Eigenanwendung werden nicht anerkannt, die Kosten für die im Ausland abgenommenen Tests sind selbst zu tragen.