Unsere Leserin wohnt in einem Mietshaus, in dem einer der Mieter leider „vergessen“ hat, bei seinem Auszug das Gerümpel aus seinem Kellerabteil mitzunehmen. „Jetzt meint der Vermieter, die Kosten für die Entsorgung müssten wir Mieter tragen“, sagt sie und möchte wissen, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.