Wer hat es nicht schon erlebt: Das Weihnachtsgeschenk ist leider eine Enttäuschung. Genau das, was im Packerl steckt, hätte man sich selber nie ausgesucht. Aber gibt es überhaupt ein Recht, Waren umzutauschen, nur weil man etwas anderes lieber hätte? Eines gleich vorweg: "Ein allgemeines gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht gibt es in Österreich nicht", klären die Experten der Arbeiterkammer auf. Viele Unternehmen bieten jedoch freiwillig an, Waren zurückzunehmen oder umzutauschen. Damit man sich auf dieses Recht berufen kann, muss dies beim Kauf allerdings vereinbart worden sein. Das Rückgaberecht kann entweder in den Geschäftsbedingungen des Unternehmens oder explizit auf der Rechnung geregelt sein.

"Da dieser Anspruch freiwillig eingeräumt wird, können sich die Unternehmen auch die genauen Bedingungen dafür aussuchen", so die AK. Oft sind Rechnung und Originalverpackung die Voraussetzung für die Rückgabe und man erhält statt Bargeld nur einen Gutschein zurück.

Gesetzliches Rücktrittsrecht beim Fernabsatz

Bei Verträgen, die im Fernabsatz (etwa im Internet, Versandhandel oder telefonisch) geschlossen wurden, gibt es, wie die Konsumentenschützer betonen, ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wovon Konsumenten kostenlos und ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen können. Diese Möglichkeit besteht, da die Kundin oder der Kunde die Ware hier (anders als im Geschäft) nicht unmittelbar besichtigen kann. Man muss lediglich das Unternehmen innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware darüber informieren (zum Beispiel per Brief oder E-Mail), dass man die bestellten Produkte zurücksenden möchte. Aber Vorsicht: Die Feiertage bzw. die Wochenenden verlängern diese 14 Tage nicht! Weihnachtsgeschenke werden außerdem oft frühzeitig bestellt und geliefert, sodass die Rücktrittsfrist nach den Weihnachtsfeiertagen bereits abgelaufen ist. Einige Internet-Shops bieten daher freiwillig eine längere Rücktrittsfrist an. Eine Ausnahme vom Rücktrittsrecht kann vorliegen, wenn es sich um ein nach individuellen Vorgaben angefertigtes Produkt - etwa ein graviertes Schmuckstück - handelt.

Rücksendekosten

Die Kosten für die Rücksendung sind grundsätzlich von den Konsumentinnen und Konsumenten zu tragen, außer der Handel übernimmt die Kosten freiwillig oder hat bei Vertragsabschluss nicht über die Kostenpflicht informiert. Man hat nach der Rücksendung grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Kaufpreises und muss auch keine Gutscheine akzeptieren. Aber Achtung: Von diesem Rücktrittsrecht gibt es auch einige Ausnahmen: So kann man beispielsweise Verträge über Software, die bereits entsiegelt wurde (etwa CD’s, DVD’s, Computerspiele), Sonderanfertigungen oder Tickets für Veranstaltungen nicht mehr widerrufen.

Gutscheine

Vorsicht ist bei Gutscheinen geboten, die häufig mit einer Befristung (meistens zwei bis drei Jahre) versehen sind. Eine solche Befristung ist ohne triftigen Grund seitens des Ausstellers in der Regel nicht zulässig. Grundsätzlich sind Gutscheine nämlich 30 Jahre lang gültig. Probleme können sich im Fall einer Insolvenz ergeben, wodurch Gutscheine häufig wertlos werden. Zwar können etwaige Ansprüche in entsprechenden Konkursverfahren angemeldet werden. Die Aussichten auf eine Entschädigung sind wegen der meist geringen Quoten und möglicherweise anfallender Gerichtskosten aber gering.

Gewährleistung und Garantie

Eine ganz andere Situation haben wir, wenn sich ein Geschenk nach dem Auspacken als mangelhaft erweist, also nicht so funktioniert, wie man es sich erwarten darf oder beschädigt ist. Dann greift die gesetzliche Gewährleistung. Mehr dazu hier. Gewährleistung wird allerdings häufig mit Garantie verwechselt. Garantie ist allerdings keine gesetzliche Pflicht,  sondern eine freiwillige Zusage des Händlers. Mit einer Garantie steht der Händler sozusagen über einen bestimmten Zeitraum dafür ein, dass die Ware funktionsfähig ist. Welche konkreten Rechte der Kunde hat, ergeben sich aus der jeweiligen Garantiezusage. Wichtig zu wissen: Durch eine Garantiezusage wird die gesetzliche Gewährleistung weder ersetzt noch verringert.