Unser Leser hat einen Mietvertrag im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Im Dezember 2012 wurde ihm der Mietzins für die Dauer von drei Jahren um 50 Euro gesenkt. Danach vergaß der Vermieter, das Zinsniveau wieder anzuheben. „Jetzt, sechs Jahre später, habe ich eine Nachforderung zur Mietnachzahlung für die vergangenen sechs Jahre bekommen“, sagt der Leser und fragt: „Ist das rechtens?“