In der Siedlung unserer Leserin gibt es eine Mitbewohnerin, die in ihrer Mietwohnung unter hygienisch bedenklichen Bedingungen lebt. „Von dieser Wohnung geht eine massive Geruchsbelästigung aus, die sich schon im ganzen Stiegenhaus verbreitet“, erzählt die Leserin. In der Öffentlichkeit gebe die Frau, die unter einer psychischen Beeinträchtigung leidet, ein besorgniserregendes Erscheinungsbild ab: „Wir sehen sie immer mit verschmutzter Wäsche, im Winter mit Sommerkleidung und im Sommer mit Winterstiefeln.“ Zuletzt habe es im Haus einen massiven Wasserschaden gegeben, weil die Frau partout keinen Installateur in ihre Wohnung lassen wollte. „Die Situation ist für uns in der Siedlung extrem belastend“, sagt die Leserin. Die Problematik sei den Behörden bekannt und die Frau habe auch einen Erwachsenenvertreter. „Müsste dieser nicht dafür sorgen, dass die Frau in eine adäquate Pflegeeinrichtung gebracht wird?“ fragt sie sich.