Unsere Leserin ist alleinerziehende Mutter von zwei Buben im Alter von 1 und 3,5 Jahren, für die der Vater leider keinen Unterhalt zahlen will. Für seinen 10-jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung bezahlt er hingegen schon. Derzeit behauptet der Mann außerdem, krankheitsbedingt arbeitsunfähig zu sein, ohne ein entsprechendes medizinisches Gutachten vorlegen zu können. „Ich wurde in den letzten drei Jahren von den zuständigen Behörden und bei Gericht nur vertröstet, hingehalten und nicht gehört“, erzählt die Leserin nach erfolglosen Versuchen, zu Ihrem Recht zu kommen. Sie fragt sich: „Gibt es in Österreich keinen Mindestunterhalt? Sind die zweiten Kinder immer weniger wert als die ersten? Und warum bekomme ich vom Staat keinen Unterhaltsvorschuss, obwohl ich den Antrag darauf gleich nach der Geburt meines zweiten Sohnes abgegeben habe?“