Unsere Leserin wollte sich mit 40 Jahren ihren Kinderwunsch mit einer In-vitro-Fertilisation erfüllen. Nach dem Eingriff ging es ihr aber nicht gut und sie wurde von ihrer Ärztin für 14 Tage krank geschrieben. „Wenig später wurde mir von der ÖGK mitgeteilt, dass man meinen Krankenstand nicht anerkennen würde, weil eine derartige Behandlung Privatsache sei, mit der die ÖGK nichts zu tun habe“, erzählt die Frau und befürchtet nun auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. „Wird man in Österreich tatsächlich dafür bestraft, dass man ein Kind haben möchte?“, fragt sich die Leserin.