"Ich vermiete seit 1. September 2020 mein Elternhaus um 500 Euro pro Monat. Für die Kaution habe ich 1500 Euro, nur der Mieter bezahlt sie mir nicht", schildert unsere Leserin die Situation. Im Mietvertrag stehe ein Passus, dass die Kaution bis zum 15.09.2020 vom Mieter zu zahlen sei, nur bis zum heutigen Tag habe sie noch nichts davon bekommen  "trotz oftmaligen telefonischen und persönlichen Versprechungen." Nun fragt sich die Frau, welche rechtliche Handhabe sie gegen den Mieter hat. "Kann ich ihn kündigen?"

Am Ende bleibt nur die Klage 

Wir haben die Juristin Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband Österreichs dazu befragt. Sie sagt: "Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Kaution zu bezahlen. Bezahlt er die vereinbarte Kaution nicht, kann die Vermieterin diese einklagen." Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien habe in einer Entscheidung klargestellt, dass das Nicht-Bezahlen einer vereinbarten Kaution allerdings kein Kündigungsgrund ist. Walzl-Sirk: "Nur bei Mietzinsrückständen besteht die Möglichkeit, ein Kündigungsverfahren einzuleiten. Die Kaution ist keine Miete, sondern nur ein Sicherungsinstrument. Daher stellt eine fehlende Kaution keinen Kündigungsgrund dar." Unsere Leserin hat demnach leider nur die Möglichkeit, ihren Mieter auf Bezahlung der Kaution zu klagen – das Risiko hierfür muss Sie selbst abwägen, aber Sie könnte es dem Mieter jedenfalls androhen.

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