Mit den Essenbons ist es ähnlich wie mit der Pendlerpauschale, wie der Steuerexperte der Arbeiterkammer, Bernhard Koller, erklärt: Man kann sie im Prinzip nur in Anspruch nehmen, wenn man direkt in seiner Betriebsstätte arbeitet. In der Pandemie hatten/haben Dienstnehmer aber in vielen Fällen gar keine andere Möglichkeit, als im Homeoffice ihrer Arbeit nachzugehen. Dass Pendler, die vorübergehend zu Hause arbeiten, trotzdem die Pendlerpauschale bekommen, wurde im Vorjahr rasch klargestellt. Jetzt gibt auch in Sachen Essens-Bon im Homeoffice eine Klarstellung: Die Gutscheine bleiben (wie in der Zeit vor dem Corona-Homeoffice) für den Arbeitnehmer steuerfrei konsumierbar. Für den Arbeitgeber sind sie als Betriebsausgabe absetzbar. Bisher war es zumindest nicht eindeutig klar, ob sie für Arbeitnehmer, die coronabedingt von daheim aus arbeiten, nicht doch zum Lohn dazugezählt und versteuert werden müssten. Arbeitnehmer können demnach auch bei Essens-Abholung oder -Lieferung mit den Gutscheinen ihres Arbeitgebers bezahlen.

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