Fakeshops, die nur auf Betrug abzielen, sind auch im Coronajahr das größte Problem bei Online-Geschäften. „Wir haben gerade wieder besonders viele Beschwerden in diesem Bereich“, sagt Karl Gladt, der die „Internet-Ombudsstelle“ (vormals „Internet-Ombudsmann“) leitet. Aktuell würden Konsumenten besonders oft beim Kauf einer „Playstation 5“ auf betrügerische Online-Händler hereinfallen.
„Die Leute wollen die Spielkonsole möglichst schnell haben, und überweisen das Geld sofort, ohne die Seiten überhaupt zu überprüfen“, erklärt Gladt. Seine Empfehlung lautet: „Nicht auf unbekannten Seiten einkaufen, auf denen man nur mit Vorabüberweisung bezahlen kann, wo man kein Impressum findet und die Waren auffällig günstig angeboten werden! Das sind starke Indizien für Fake-Shops.“

Ein zweiter starker Trend beim Warenkauf sind laut Gladt Lieferungen aus China. Das Problem bei einem Einkauf auf chinesischen Plattformen wie AliExpress, die sich an internationale Kunden richten? „Die Ware ist zwar sehr, sehr günstig, man darf sich aber nicht erwarten, dass sie europäischen Umweltstandards und hiesigen Zertifizierungen entspricht“, warnt der Experte. Und wenn man vom Kauf zurücktreten will, sei das praktisch nicht möglich: „Es gibt kein Rücksendeetikett, sondern eher einen Gutschein für die nächste Bestellung – oder es wird nur ein Teilbetrag zurückerstattet. Das muss man wissen, wenn man bei chinesischen Händlern bestellt“, warnt Gladt.

Vorsicht, Zoll!

Hinzu kommt das Zollproblem. Für Waren, die ins EU-Zollgebiet eingeführt werden, fällt grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer an. Gladt: „Das wird von chinesischen Händlern ab und zu so umgangen, dass der Warenwert unter einem Schwellenwert von 22 Euro angegeben wird, obwohl er darüber liegt, nur damit keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt. Oft genug überprüft das der Zoll aber, und dann werden im Nachhinein Zollgebühren vom Empfänger gefordert.“ Wenn der Empfänger darauf nicht reagiert oder die Zollgebühren nicht bezahlt, komme die Ware nicht an, den Kaufpreis erhalte der Käufer aber auch nicht zurück, weil der chinesische Händler den Standpunkt vertrete, dass der Kunde die Zollgebühren zu zahlen hat. „Prinzipiell stimmt das auch“, sagt Gladt. Aber der Händler müsse seine Kunden zuvor auch transparent darauf aufmerksam machen, dass diese Zusatzkosten anfallen können. Das passiere bei derartigen Käufen aber selten.

Auffällig viele Beschwerden bei der Internet-Ombudsstelle (wie auch bei der Arbeiterkammer) betrafen heuer den schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna, der für immer mehr Online-Händler „Kauf auf Rechnung“ anbietet. Eines gleich vorweg: Klarna ist ein seriöses Unternehmen. „Aber die Leute verstehen nicht das Prinzip der Rollen-Aufspaltung, das dahintersteckt“, erklärt Gladt.
Konkret heißt das: Wenn man bei einem Händler bestellt, hat dieser eine Kaufpreisforderung gegenüber dem Kunden, die er bei Annahme der Bestellung aber an Klarna überträgt. Man schuldet den Kaufpreis dann nicht mehr dem Händler, sondern Klarna. Der Vorteil für den Händler: Er bekommt sein Geld (abzüglich einer Provision) sofort von Klarna und muss sich nicht mehr um das Mahnwesen kümmern.
Oft genug gibt es danach aber keine oder nur noch eine unzureichende Kommunikation zwischen dem Händler und dem Bezahldienst. Klarna schickt also Mahnungen und Inkassodrohungen aus, obwohl die Ware noch gar nicht angekommen ist oder bereits zurückgeschickt wurde, der Kunde also nichts falsch gemacht hat. Und mit Klarna Kontakt aufzunehmen ist nicht einfach: Man braucht dafür eine eigene App oder muss sich für den Chat mit dem Kundendienst registrieren.