Unser Leser erwarb zu Anfang des Jahres von einem privaten Verkäufer einen Gebrauchtwagen mit rund 100.000 Kilometern. „Später wurde mir klar, dass der Vorbesitzer den Kilometerstand zurückgedreht haben muss. Mittlerweile habe ich auch den Beweis dafür. In Wahrheit hatte der Wagen schon 150.000 Kilometer drauf“, erzählt der Mann und möchte wissen: „Wie kann ich den konkreten Wertverlust durch den höheren Kilometerstand ermitteln lassen? Und welche Schritte soll ich unternehmen, um den Schaden vom Verkäufer ersetzt zu bekommen?“

Wir haben bei den Juristen der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung nachgefragt und folgende Auskunft bekommen: „Bei dem Wertverlust kann sich Ihr Leser an den Marktwerten von vergleichbaren Fahrzeugen – gleiche Type und gleiches Baujahr – mit den jeweiligen Kilometerständen orientieren. Konkret wird dieser im Zweifel aber nur im Rechtsweg beziehungsweise durch einen Sachverständigen festzustellen sein.“

Grundsätzlich können Käufern Ansprüche aus Gewährleistung und Schadenersatz zustehen. „Hat der Verkäufer rechtswidrig und schuldhaft gehandelt, kann der Käufer binnen drei Jahren – ab Kenntnis von Schaden und Schädiger – Schadenersatz geltend machen. Als Schaden kann der Käufer jene Kosten verlangen, die ihm durch die Manipulation entstanden sind.“