Unser Leser hegt und pflegt die Hecke in seinem Garten seit bald 40 Jahren. „In der Vergangenheit grenzte mein Grundstück auf einer Seite nur an Ackerland, so konnte ich die Hecke immer gut schneiden“, erzählt er. Jetzt sei das Grundstück aber in Bauland umgewidmet worden. Der neue Nachbar habe es eingezäunt und lagere nun sein meterlanges Brennholz direkt an besagter Hecke, was diese nicht sonderlich gut vertrage. „Meine Hecke ist auf dieser Seite mittlerweile schon abgestorben“, beklagt sich der Mann, der seinen Nachbarn freilich schon mehrfach auf das Problem angesprochen hat. „Das hat aber alles nichts gebracht“, erzählt er und fragt sich nun: „Wie kann ich mich rechtlich wehren?“

Was sagt das Zivilrecht dazu?

Wir haben den Rechtsanwalt Wolfgang Reinisch dazu befragt und folgende Expertise erhalten: „So, wie Ihr Leser das Recht hat, sein Grundstück auf der gesamten Fläche und bis zur Grenze zu nutzen, so kommt dieses Recht auch dem Nachbarn zu. Er darf auf seinem Grund bis zur Grenze einen Zaun errichten und grundsätzlich auch Gegenstände bis an die Grenze lagern.“ Zivilrechtlich sei der Nachbar daher berechtigt, auch Brennholz bis unmittelbar an die Grundgrenze zu lagern, und zwar auch dann, wenn dadurch unmittelbar an der Grenze gesetzte Pflanzen unseres Lesers Schaden erleiden. Ob hier etwaige Brandschutzbestimmungen zugunsten unseres Lesers bzw. seiner Hecke zum Tragen kommen, sei extra zu klären.