Unsere Leserin buchte zu Jahresbeginn eine Schottlandreise für den Herbst. Dann kam Corona und das Reisebüro sagte die Tour ab. "Als Anzahlung habe ich einen Betrag von 358 Euro geleistet. Rückgebucht wurden mir aber nur 318 Euro", erzählt die Frau und erklärt: "Auf meine Nachfrage sagte man mir, der Differenzbetrag sei als Servicepauschale einbehalten worden." Jetzt fragt sie sich verwundert: "Ist das in Ordnung, obwohl das Reisebüro die Reise von sich aus abgesagt hat?"

Wir haben bei der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Steiermark nachgefragt. AK-Expertin Christina Posadas sagt dazu: "Der Vermittler einer Reise darf eine Gebühr verlangen, sofern diese vertraglich vereinbart wurde. Ich rate Ihrem Leser, die Reiseunterlagen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,  genau durchzusehen." Sollte eine Bearbeitungsgebühr vereinbart worden sein, sei dafür ein Betrag in der Höhe von 40 Euro durchaus zumutbar.