„Es wurde jetzt sehr viel über die Urlaubsheimkehrer berichtet und dabei wurde auch gezeigt, wie an den Grenzen von Personen Abstriche bzw. eine Speichelprobe eingefordert wurde. Angeblich wird man über das ärztliche Vorgehen aufgeklärt und über die Verwendung der Proben informiert“, sagt unser Leser, fragt sich allerdings, ob die Proben ausschließlich auf das Virus hin untersucht werden oder auch noch anderweitig verwendet werden – ohne das Einverständnis des Patienten. „Werden meine genetischen Daten gespeichert?“ fragt er sich.

Menschliches Genom ist tabu

Wir haben dazu am Forschungsinstitut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin der Medizinischen Universität Graz nachgefragt. Der Leiter der Forschungseinheit für molekulare Erregerdiagnostik, Harald Kessler, sagt: „Die Abstriche, die man beim PCR-Test erhält, sind keine Speichelproben, aber sie enthalten selbstverständlich genetisches Material vom Patienten. Untersucht werden die Abstriche aber nur im Hinblick auf das Virus.“ Grundsätzlich könne das Material (wie auch bei jeder Blutprobe) von einem Labor aufbewahrt werden. „Für jede nachträgliche Untersuchung, auch im Zusammenhang mit einer großen Studie über das Coronavirus, braucht es allerdings das Einverständnis der Ethikkommission, wobei eine Anonymisierung der Daten immer die Voraussetzung ist.“ Merke: „Es geht bei den Coronatests nie um das menschliche Genom, sondern ausschließlich um das Virus.“ Die gesetzliche Basis dafür sind die europäischen Datenschutzrichtlinien und das Gentechnikgesetz, wie der Mediziner betont. Die entsprechenden Paragrafen sind über das Ris-System für jedermann online abrufbar.

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