„Je mehr sich die Männer in der Familie engagieren, desto harmonischer ist das Familienleben. Und sie haben mehr Rechte als sie – und ihre Arbeitgeber – oft denken“, sagt Bernadette Pöcheim,  Gleichstellungsreferentin der Arbeiterkammer Steiermark. Anlässlich des nahenden Vatertages fasst sie zusammen, welche arbeitsrechtlichen Ansprüche Väter haben – vom Sonderurlaub anlässlich der Geburt bis zum Anspruch auf Elternteilzeit.

Freistellung anlässlich der Geburt

Zur Geburt ihres Kindes haben Väter oft Anspruch auf bis zu drei Tage Sonderurlaub – "ob und wie lange genau, kann man im jeweiligen Kollektivvertrag nachlesen, den Betriebsrat fragen oder in der Arbeiterkammer telefonisch unter 05 7799 um Auskunft bitten", sagt Pöcheim. Betreut die Mutter üblicherweise ein größeres Geschwisterkind und fällt durch die Geburt als Betreuungsperson aus, könne der Vater eine Betreuungsfreistellung (Pflegeurlaub) in Anspruch nehmen, um das Geschwisterkind zu versorgen, während die Mama noch im Krankenhaus ist.

Geht es der Mutter nach der Geburt so schlecht, dass sie selbst pflegebedürftig ist, können Väter unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung einen Pflegeurlaub von maximal einer Woche in Anspruch nehmen. "Voraussetzung dafür ist, dass beide Elternteile im selben Haushalt leben", betont Pöcheim.

Familienzeit (Papamonat)

Auch dafür müssen Vater und Kind im gemeinsamen Hauptwohnsitz gemeldet sein, zudem gelten klare Meldefristen, wie Pöcheim betont: "Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss der Arbeitgeber informiert werden, dass ein Papamonat geplant ist. Danach ist die erfolgte Geburt sofort bekannt zu geben und innerhalb einer Woche auch der genaue Zeitpunkt für den Papamonat. Auf diesen haben Väter einen Rechtsanspruch."

Familienzeitbonus

Im Papamonat erhalten die Väter den sogenannten Familienzeitbonus, also eine Geldleistung von 22,60 Euro täglich (für die 28 bis 31 Tage Familienzeit, die sie während der ersten 91 Tage nach Geburt des Kindes konsumieren können). Pöcheim warnt: "Geht der Vater später auch noch in Karenz, wird ihm das erhaltene Geld von seinem Kinderbetreuungsgeld-Anspruch abgezogen." Daher würden Väter stattdessen oft eine spezielle Urlaubsregelung mit ihrem Arbeitgeber treffen. "Beratung dazu gibt es im Gleichstellungsreferat der Arbeiterkammer."

Väterkarenz

Auch Väter haben einen Anspruch auf Elternkarenz, wobei sie dafür mindestens zwei Monate auf einmal Babypause machen müssen. Ihr Karenzanspruch bezieht sich nur auf die Unterbrechung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, unabhängig davon, ob sie während dieser Zeit Kinderbetreuungsgeld beziehen oder nicht. Abgesehen von einem überlappenden Monat können Vater und Mutter nicht zur selben Zeit in Karenz gehen, auch nicht einer in Karenz und der andere in Elternteilzeit. Was sehr wohl möglich ist: "Kommt ein weiteres Kind und die Mutter geht in Karenz, kann der Vater weiterhin die Elternteilzeit zur Betreuung des davor geborenen Kindes in Anspruch nehmen." Der frühestmögliche Zeitpunkt, um eine Väterkarenz anzutreten, ist gleich nach Ende des Mutterschutzes (8 Wochen nach der Geburt, außer bei Kaiserschnitt- oder Frühgeburten), das spätestmögliche Ende ist der zweite Geburtstag des Kindes. Während der Karenz ist der Vater kündigungs- und entlassungsgeschützt.

Elternteilzeit

Väter, die nicht ganz aus dem Job aussteigen wollen, aber ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, können nach Ablauf aller Karenzen in Elternteilzeit gehen. Einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit bis maximal zum 7. Geburtstag ihres Kindes haben sie, wenn sie mindestens drei Jahre in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern beschäftigt waren. Ansonsten ist eine Elternteilzeit lediglich nach Einigung mit dem Arbeitgeber und nur bis zum 4. Geburtstag möglich. In Elternteilzeit können Väter entweder ausschließlich die Lage ihrer Arbeitszeit verändern oder die Wochenarbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduzieren, wobei mindestens zwölf Wochenstunden gearbeitet werden muss.  Auch in Elternteilzeit sind die Väter bis vier Wochen nach dem 4. Geburtstag ihres Kindes kündigungsgeschützt.

Elternsein in Zeiten von Corona

Während des Lockdowns wegen der Covid-19-Pandemie haben Eltern ihre Arbeitszeit oft reduziert: 59 Prozent der Frauen und 51 Prozent der Männer. Davor haben nur 7 Prozent daheim parallel zur Arbeit Kinder betreut – in der Krise waren es 37 Prozent. 23 Prozent der Väter trugen dabei die hauptsächliche Betreuungsverantwortung; 42 Prozent der Mütter. "Immerhin haben die Väter aufgeholt: vor der Krise waren nur 2 Prozent hauptverantwortlich", sagt Pöcheim.

Neue Studie zur Vereinbarkeit

Familie und Beruf? Für Männer selbstverständlich, für Frauen ein Spagat. Pöcheim: "Eine Studie zeigt, dass sowohl jene Mütter kritisiert werden, die Hausfrauen sind, als auch jene, die Vollzeit arbeiten. Die Mütter-Teilzeitquote liegt bei knapp 50 Prozent, bei Vätern liegt sie bei nur 6 Prozent. „Teilzeit soll immer nur eine kurze Zwischenlösung sein“, warnt die Frauenreferentin Bernadette Pöcheim. „Sonst sind Frauen armutsgefährdet.“