Unser Leser fuhr am 3. April abends mit seinem Auto gemeinsam mit einem Freund zu einem Supermarktparkplatz, um sich Zigaretten aus dem Automaten zu holen. Dabei wurde er prompt von einer Polizeistreife zur Rechenschaft gezogen, weil er sich unerlaubterweise an einem öffentlichen Ort aufhalte und damit gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz verstoße. In der Folge flatterte ihm dieser Tage ein Strafbescheid mit einer Forderung von 360 Euro ins Haus. Aus juristischer Sicht wirft dieser Bescheid allerdings einige Fragen auf, sagt der Grazer Rechtsanwalt Harald Christandl, der unserem Leser rät, diese Strafverfügung zu bekämpfen.