1. Auf das Impressum achten: Die Angabe eines Impressums ist zwar Pflicht, kann natürlich aber auch gefälscht werden. Ist keine normale Adresse des Unternehmens, sondern nur ein Postfach angegeben oder finden sich viele Rechtschreib- und Grammatikfehler auf der Homepage, ist Vorsicht geboten.
  2. Auch im Netz gibt es nichts gratis. Vergleichen Sie vor dem Kauf auch die Preise mit anderen Händlern, etwa über Vergleichsportale im Internet wie www.idealo.at oder www.geizhals.at. Liegt der Preis im betreffenden Shop um mehr als ein Drittel unter dem vergleichbarer Händler, sollten Sie skeptisch werden.
  3. Erst die Ware, dann das Geld. Vorsicht ist geboten, wenn der Händler als Zahlungsmethoden nur Vorkasse oder anonyme Zahlungsmethoden anbietet und/oder die angegebene Bankverbindung wie ein Privatkonto wirkt. Auch von Bargeld-Überweisungen ist in diesem Zusammenhang dringend abzuraten.
  4. Was ein Gütesiegel wert ist. Geprüfte Shops mit anerkannten Gütesiegeln - wie  etwa dem „Trusted Shops“-Siegel oder dem europaweit anerkannten E-commerce Gütesiegel -  ist der Vorzug zu geben. 
  5. Auf Kundenbewertungen achten. Bei Ihnen völlig unbekannten Online-Shops können Sie auch die Kundenbewertungen zur Orientierung heranziehen. Bedenken Sie jedoch, dass auch diese nicht echt sein müssen.
  6. Besser EU. Auch bei seriösen Anbietern außerhalb der EU ist es oft schwieriger, zu seinem Recht zu kommen. Kaufen Sie deshalb bevorzugt in Online-Shops aus Österreich oder der EU.

Wenn Sie bereits in die Falle getappt sind

  1. Beim Kauf im Fernabsatz haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Erhalten Sie vom Händler die Ware nicht am vereinbarten Termin, haben Sie auch das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und brauchen keine Zahlungen zu leisten.
  2. Haben Sie bereits im Voraus bezahlt, stehen die Chancen nur bei Kreditkartenzahlung und Einziehungsermächtigung gut, das Geld über die Bank bzw. die Kreditkartenfirma zurück zu holen.
  3. Wusste der Händler bereits bei der Bestellung, dass er nicht liefern wird, handelt es sich um einen Betrug, den Sie bei jeder Polizeidienststelle zur Anzeige bringen können.

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