Grundsätzlich sind Fahrzeuglenker laut Kraftfahrgesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Kfz-Kennzeichen lesbar ist. Wer sein Auto freischaufelt, dann aber mit verschneiter Nummerntafel losfährt, macht sich mit Sicherheit strafbar. Aber wie weit gibt es eine Pflicht, bei starkem Schneefall in regelmäßigen Abständen anzuhalten, um die Tafel zu säubern? Die Verkehrsjuristin Gabriele Zöscher vom ÖAMTC sagt dazu: „Der Gesetzgeber sagt nicht, dass das Kennzeichen permanent gereinigt werden muss; wenn man allerdings einen Zwischenstopp macht – etwa bei der Tankstelle - und merkt, dass das Kennzeichen unlesbar ist, ist es zumutbar, auch das Kennzeichen zu reinigen.“ Ändert sich während der Fahrt hingegen die Witterung und der massive Schneefall hört auf, empfiehlt sich laut Zöscher auf jeden Fall ein Stopp, um das Kennzeichen wieder gut lesbar zu machen.

Was gilt bei der Mautkontrolle?

Hier hat das Thema keine Relevanz. Wird man von einer automatischen Vignettenkamera erfasst und das Kennzeichen ist nicht lesbar, wird das Foto laut Asfinag aussortiert, das bleibt ohne Konsequenzen.

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