Die Maskenpflicht wird also gelockert. In öffentlichen Verkehrsmittel, im Handel, an geschlossenen öffentlichen Orten muss ab 1. Juli keine FFP2-Maske mehr getragen werden, es reicht ein Mund-Nasenschutz. In der Gastronomie fällt die Maskenpflicht ebenso wie bei Indoor-Veranstaltungen. Erhalten bleibt die FFP2-Maske in Krankenhäusern sowie in Pflegeheimen. Angesichts sinkender Fallzahlen und einer österreichweiten Inzidenz um die 15 stellt sich zwei Fragen: Brauchen wir die Maske überhaupt noch?

Dass Masken einen Effekt haben, wurde mittlerweile in zahlreichen Studien nachgewiesen. Auch Peter Klimek, Forscher am Complexity Science Hub Vienna hat gemeinsam mit weiteren Forschenden eine solche durchgeführt. Zu den aktuellen Lockerungen sagt er: „Das ist aus meiner Sicht vertretbar, die Lockerungen der Maskenpflicht hat nicht das Potenzial, die positive Entwicklung umzukehren.“

Eine Metaanalyse, die im Fachmagazin „The Lancet“ im Juni 2020 veröffentlicht wurde, kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von Gesichtsmasken zu einer starken Verringerung des Infektionsrisikos führen kann. Noch stärker zeigte sich der Effekt demnach bei N95-Masken, die im Vergleich zu FFP2-Masken praktisch gleichwertig sind. „Welchen Einfluss es auf das tatsächliche Infektionsgeschehen hat, wenn die breite Masse der Bevölkerung FFP2-Maske oder MNS trägt, ist noch nicht restlos geklärt.“

Effektiver Selbstschutz

FFP2-Masken haben eine wesentlich bessere Filterleistung als ein Mund-Nasenschutz“, sagt Bernd Lamprecht, Vorstand der Klinik für Lungenheilkunde am Uniklinikum Linz. „Das bedeutet, wenn ich eine FFP2-Maske trage, haben ich einen sehr guten Selbstschutz vor einer Infektion, trage ich einen Mund-Nasenschutz, ist vor allem mein Gegenüber besser vor einer Ansteckung durch mich geschützt.“

Das schrittweise Reduzieren der Maßnahmen bewertet Lamprecht als positiv, solange der Impffortschritt weiter aufrechterhalten wird und auch die 3G-Regel, etwa bei Veranstaltungen weiter gilt. In wenigen Bereichen sollte seiner Meinung nach aber auch die FFP2-Maskenpflicht bestehen bleiben, etwa – wie aktuell auch vorgesehen – in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Um jene zu schützen, die durch eine Impfung nicht geschützt werden können. „Dass die Maskenpflicht nicht in allen Bereichen aufgehoben wird, ist ein Zeichen dafür, dass diese Pandemie nicht zu Ende ist.“

Das Fazit

Das Fazit lautet: Die Maskenpflicht zu lockern, ist aktuell vertretbar. Da das Virus aber noch in der Bevölkerung zirkuliert, sollte dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, Maske getragen werden.