"Ich habe vor ein paar Wochen einen neuen Boiler gekauft und montieren lassen", erzählt unsere Leserin. Daraufhin habe leider an einem Sonntag Wasser aus dem Boiler getropft. "In meinem Badezimmer ist schon das Wasser gestanden. Aber die Firma, bei der ich den Boiler gekauft habe, arbeitet am Sonntag nicht", erklärt sie, warum sie den Notrufdienst einer anderen Firma anrief. "Der Arbeiter ist um 6.40 Uhr gekommen und hat eine Schraube fester angedreht, das war alles -  eine Aktion von gerade einmal 5 Minuten. Erfolgreich war das leider nicht, das Wasser ist weiter geronnen bzw. die Stelle war weiterhin undicht", schildert sie das Erlebnis. Sie benötigte also noch einmal einen Fachmann. Am Montag kam schließlich die Firma, die den Boiler montiert hatte. "Davor hat das Tropfen aber plötzlich von alleine aufgehört", sagt die Frau und fragt sich nun: "Muss ich die 244 Euro, die mir der Notdienst verrechnet hat, wirklich bezahlen? Der Schaden wurde ja nicht behoben? Und was mache ich, wenn der Boiler nun demnächst wieder zu tropfen beginnt? Wer bezahlt dann die Reparatur?"

Der Konsumentenschützer Karl Raith von der Arbeiterkammer Steiermark sagt zu den Fall: "Eine abschließende Beantwortung der Fragen ist mit der vorliegenden Information nicht möglich. Grundsätzlich wäre es hier aber um die Gewährleistung der ersten Firma, die den Boiler geliefert hat, gegangen." Da nun diese am Wochenende nicht erreichbar war,  musste die Konsumentin auf jemand anderen zurückgreifen. Für deren Kosten haftet, wie Raith betont, die erste Firma aber nur dann, wenn die Undichtheit auf ihre eigene fachlich schlechte Leistung zurückzuführen ist, sprich: wenn ein schadenersatzrechtlich relevantes Verschulden vorliegt.

Die Firma mit dem Notdienst haftet ebenfalls gewährleistungsrechtlich für die erste Reparatur. Raith: "Das heißt, sie dürfte – wenn diese Reparatur mangelhaft durchgeführt wurde – für den zweiten Besuch dann nichts mehr extra verrechnen." Wie so oft müsste man aber einen Sachverständigen befragen, um zumindest ansatzweise zu eruieren, welches der beiden involvierten Unternehmen eher etwas falsch gemacht hat.