Einfach gesagt, ist ein Streik dann als außergewöhnlicher Umstand zu werten, wenn er nicht im Machtbereich der Fluglinie liegt und der Ausfall von Flügen durch Maßnahmen der Fluglinie nicht verhindert werden kann.

Mehr zum Thema Lufthansa-Streik: 1300 Flüge betroffen

Konkret bedeutet das laut Auskunft der Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich Folgendes:

  1. Wenn streikbedingt Verspätungen von mehr als 5 Stunden auftreten, können Sie vom Flug Abstand nehmen und die Rückzahlung des Reisepreises verlangen.
  2. Wenn der Flug wegen Streiks annulliert wird, haben Sie Anspruch auf anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Wahlweise können Sie auch die Rückerstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen verlangen.
  3. Bei Verspätungen haben Sie zusätzlich Anspruch auf angemessene Verpflegung, Hotelunterbringung und zwei unentgeltliche Telefonate, Faxe oder E-Mails.
  4. Weitere Ausgleichsleistungen entfallen.

Der Rat für alle, die eine Pauschalreise (also Flug und Hotel im Paket) gebucht haben, lautet: "Wenden Sie sich bei Flugverschiebung oder Flugverspätung an den Reiseveranstalter!" Kann dieser keinen Flugersatz organisieren, wodurch die Reise ausfällt, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises. "Wenn Ihr Urlaub im Rahmen einer Pauschalreise durch Flugverspätung von mehr als 4 Stunden verkürzt wird, haben Sie Anspruch auf entsprechende Preisminderungen entsprechend der ,Frankfurter Tabelle'."