Über welches Gesetz reden wir eigentlich, wenn vom Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz die Rede ist?

Es geht um Paragraf 30 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), das Arbeitgeber seit 1. Mai 2018 dazu verpflichtet, nichtrauchende Dienstnehmer vor Tabakrauch zu schützen - „bisher gab es Ausnahmen von der Regelung, damit ist ab November Schluss“, betont Biljana Bauer von der Abteilung für Arbeitnehmerschutz der Arbeiterkammer Steiermark. In Gebäuden mit Arbeitsplätzen ist das Rauchen jetzt generell verboten, sobald hier auch nur ein einziger Nichtraucher beschäftigt wird. Sind an einer Arbeitsstätte nur Raucher beschäftigt, besteht kein Rauchverbot.

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Das Rauchverbot bezieht sich auf das ganze Gebäude? Also auch auf das Stiegenhaus?

Richtig - Stiegenhaus, Gänge und Eingangsbereich gehören dazu.

Und wenn in einem Büroraum nur Raucher arbeiten: Können die ihr Büro zu einem Raucherbüro machen?

Nein.

Wo ist das Rauchen in einer Firma mit zumindest einem Nichtraucher dann überhaupt noch erlaubt?

Der Arbeitgeber kann eigene Räume dafür einrichten. „Allgemeine Aufenthalts- und Bereitschaftsräume dürfen das aber nicht sein“, sagt die AK-Expertin. Bei Raucherräumen müsse außerdem dafür gesorgt sein, dass der Rauch nicht in andere Bereiche eindringt, in denen Rauchverbot gilt, was in der Praxis wohl auf die Notwendigkeit geeigneter Be- und Entlüftungsmöglichkeiten hinausläuft.

Ist das Rauchen auch im Freien verboten?

Das Gesetz bezieht sich rein auf den Nichtraucherschutz in Innenräumen. „Es geht nicht darum, Raucher vor sich selbst zu schützen bzw. das Rauchen generell zu verbieten“, sagt Bauer. Regeln für das Rauchen am Betriebsgelände müssten jeweils im Betrieb geklärt werden.

Sind eigentlich auch E-Zigaretten vom Rauchverbot betroffen?

Ja. Sämtliche Tabakwaren wie Zigaretten und Zigarren sowie E-Zigaretten und Wasserpfeifen fallen unter das Verbot.

Ein Rauchverbot kann in einem Betrieb freilich auch aus ganz anderen Gründen bestehen.

Ja, wie bisher können Rauchverbote wegen Brand- und Explosionsgefahr oder bei Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, ausgesprochen werden. Außerdem können Arbeitgeber auch im Rahmen ihres Hausrechts ein Rauchverbot verhängen. Wenn es einen Betriebsrat gibt, muss dieser dabei miteinbezogen werden.

Die alte Regelung für den Schutz von Schwangeren, die in Raucherbereichen arbeiten müssen, entfällt wohl mit dem neuen Rauchverbot?

Bisher waren Frauen ab Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft im Hotel- und Gastgewerbe mit einem Entgeltanspruch freigestellt, wenn sie in Raucherbereichen arbeiten mussten. Das entfällt mit der neuen Regelung, damit sind Schwangere ja geschützt. „Für bedenklich halten wir gemäß den wissenschaftlichen Erkenntnissen aber auch den kalten Rauch in Räumen, in denen lange Zeit geraucht wurde“, sagt Bauer. Inwieweit hier noch bestimmte Maßnahmen wie zumindest die Neustreichung der Wände zu ergreifen sind, werde sich in Zukunft zeigen.

Haben Raucher ein Recht auf Rauchpausen?

Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. „In der Praxis sehen wir aber, dass das firmenintern gut funktioniert“, berichtet Bauer. Anders gesagt: Solange es Mitarbeiter mit den zusätzlichen Pausen, egal ob für einen Kaffee oder eine Zigarette - oder beides - nicht übertreiben, werden diese von den Unternehmen auch toleriert. Andernfalls müsste man für Rauchpausen ausstempeln.