Unser Leser unterzeichnete einen Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung von einem Bauträger und leistete dafür eine Anzahlung von rund 80.000 Euro auf das Bauträgerkonto. Kurz nach dem Baustart im August verstarb leider der Geschäftsführer des Unternehmens. „Daraufhin wurden die Bauarbeiten eingestellt“, erzählt der Mann und sorgt sich nun um das bereits investierte Geld. „Wie bekomme ich jetzt meine Anzahlung zurück und welche Schritte soll ich setzen?“, fragt er sich.

Wir haben den Grazer Rechtsanwalt Henrik Gießauf um seinen juristischen Rat gebeten. Er sagt: „Nachdem mir leider nur ganz spärliche Informationen über Ihren Fall vorliegen, würde ich zuallererst einmal unbedingt empfehlen, mit dem Bauträgervertragserrichter und Treuhänder Kontakt aufzunehmen. Ganz grundsätzlich gilt, dass das Ableben des Geschäftsführers nicht zwingend zur Folge hat, dass die Gesellschaft aufhört zu existieren. Gegebenenfalls ist auf Antrag vom Gericht ein sogenannter Notgeschäftsführer zu bestellen.“ Weiters würden die Bestimmungen des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG), welches in diesem Fall zwingend gelte, grundsätzlich durchaus taugliche Sicherungen für den Erwerber vorsehen. „Die in der Praxis gängigste Sicherung erfolgt dabei durch die grundbücherliche Sicherstellung im Sinne des BTVG in Verbindung mit einer Zahlung nach Ratenplan abhängig vom tatsächlichen Baufortschritt.“