„Etwa 30 Prozent unserer Fälle und Klienten-Anfragen bekommen wir zum Sommerausklang“, schildert Scheidungsexpertin Susanna Perl-Böck die Praxis. Gemeinsam mit Clemens Gärner führt sie die Familienrechtskanzlei Gärner Perl Rechtsanwälte in Wien, die jährlich etwa 100 Scheidungen abwickelt. Weshalb die Sommerzeit Scheidungszeit ist, ist leicht erklärt. „Im Urlaub haben Ehepartner besonders hohe Erwartungen an einander. Man will tolle Sachen gemeinsam erleben, das Intimleben aufpeppen, sich gegenseitig neu entdecken.“ Stattdessen klebt man aneinander, die Erwartungen erfüllen sich nicht und es wird einem bewusst, dass die Beziehung einfach nicht mehr passt.

Nichts überstürzen!

Hat sich ein Partner innerlich für eine Trennung entschieden, ist der emotionale Druck oft so hoch, dass er oder sie am liebsten gleich einen Schlussstrich ziehen möchte – und das möglichst laut. Perl-Böck rät aber davon ab. „Eine Scheidung bedeutet nicht nur das Ende der Beziehung, sondern auch und vor allem eine Neuordnung der eigenen wirtschaftlichen Lebensverhältnisse. Wer wieviel vom Vermögen bekommt, mag einem in der Hitze des Moments, wenn man nur seinen Frust abladen möchte, nicht so wichtig sein. Aber durch solche Schnellschüsse kann man massiv seine restliche Lebensqualität gefährden.“

Worauf es ankommt

Susanna Perl-Böck hat für Paare, die vor der Scheidung stehen vor allem fünf Ratschläge:

  1. Bevor Sie etwas unternehmen, suchen Sie Rechtsbeistand auf. Das ist besonders wichtig, damit Ihnen klar wird, was Ihnen zusteht und wie Sie das nicht aufs Spiel setzen.
  2. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse. Idealerweise sollten beide Personen schon während der aufrechten Ehe wissen, wieviel sie einnehmen, wieviel sie für das gemeinsame Leben ausgeben, welche Kreditfortzahlungen und welches Vermögen es gibt. Perl-Böck sagt: „Gerade Frauen wissen aber oft nicht einmal, wie hoch die gemeinsame Stromrechnung ist. Bevor das Wort Scheidung auch nur erwähnt wird, kopieren oder fotografieren Sie daher zum Beweis die wesentlichen Rechnungen und Dokumente. Wonach Sie genau suchen sollten, klären Sie im Erstgespräch mit dem Anwalt oder der Anwältin."
  3. Sprechen Sie erst dann mit Ihrem Partner, wenn Sie diese Hausaufgaben gemacht haben. Die Expertin sagt, „Es klingt materialistisch – aber es ist die einzige Möglichkeit, sich vor Gericht abzusichern. Behauptet Ihr Ex-Partner nach während des Scheidungsverfahrens, er hätte zum Beispiel keine weiteren Immobilien, müssen Sie deren Existenz beweisen können. Sonst schauen Sie durch die Finger.“
  4. Spionieren ist nicht erlaubt – auch bei Untreueverdacht. Wirtschaftliche Dokumente, die frei zugänglich sind, einzuscannen ist Ihr Recht, denn beide Partner haben einander gegenüber eine Rechnungslegungspflicht. Briefe zu öffnen oder in den Computer Ihres Partners einzubrechen, ist hingegen nicht erlaubt. Widerstehen Sie der Versuchung, Passwörter zu knacken, etwa, um Beweise für die Untreue zu finden, denn hier gilt das Recht auf Privatsphäre. Anders ist das, wenn Ihnen Ihr Partner bereits sein Passwort gegeben hat oder z.B. sein Handy ungesichert vor Ihnen liegen lässt.
  5. Ziehen Sie nicht zu früh aus. „Das ist einer der Hauptfehler, die begangen werden“, betont Perl-Böck. Ein Auszug könne als böswilliges Verlassen hingestellt werden, was im Rahmen einer schuldigen Scheidung als schwere Eheverfehlung gilt. „Zudem ist es taktisch unklug. Möchte man selbst die Ehewohnung oder vom Verkauf den Teil des Geldes, der einem zusteht, behalten, sollte man unbedingt weiter darin wohnen – auch wenn es emotional schwer fällt.“